Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter müssen mindestens eine Referenz für die Planung der Technischen Ausrüstung Anlagengruppen
1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen) (Baukosten der TA für die Anlagengruppe mindestens netto 40.000 EUR)
2 (Wärmeversorgungsanlagen) (Baukosten der TA für die Anlagengruppe mindestens netto 60.000 EUR),
3 (Raumlufttechnische Anlagen) (Baukosten der TA für die Anlagengruppe mindestens netto 50.000 EUR) und
8 (Gebäudeautomation) (Baukosten der TA für die Anlagengruppe mindestens netto 30.000 EUR)
gemäß § 53 Abs.2 HOAI nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
— Gebäude für die Nutzung als Sonderbau
— erbrachte Leistungsphasen – mindestens LPH 1-8 gemäß § 55 HOAI,
— Leistungen fertiggestellt nach dem 1.1.2016
Die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen kann hinsichtlich der Leistungsphasen sowie der Anlagengruppen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden.
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen (Referenzen) dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Bieter/Bietergemeinschaften haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 2 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor/Master of Science/Engineering) als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren.
Beleg der Eignung
Die vorgenannten Nachweise sind in Form von Eigenerklärungen zu erbringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Bieter aufzufordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern (§ 48 Abs. 7 VgV).