Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Erklärung über den Umsatz netto des Bewerbers im Bereich Inbetriebnahmemanagement in den letzten 3 Jahren von 2018-2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Umsatz Inbetriebnahmemanagement ≥ 300 000 EUR/a (5 Pkt.),
— Umsatz Inbetriebnahmemanagement < 300 000 EUR/a und ≥ 250 000 EUR/a (4 Pkt.),
— Umsatz Inbetriebnahmemanagement < 250 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (3 Pkt.),
— Umsatz Inbetriebnahmemanagement < 200 000 EUR/a und ≥ 150 000 EUR/a (2 Pkt.),
— Umsatz Inbetriebnahmemanagement < 150 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (1 Pkt.),
— Umsatz Inbetriebnahmemanagement < 100 000 EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018-2020 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Leistung (hier: Inbetriebnahmemanagement) arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Dipl.-Ing. o.ä., sonst. Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschn. ≥ 5 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Leistungen (hier: Inbetriebnahmemanagement) (5 Pkt.),
— durchschn. < 5 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Leistungen (hier: Inbetriebnahmemanagement) und ≥ 2 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Leistungen (hier: Inbetriebnahmemanagement) (2,5 Pkt.)
— durchschn. < 2 Mitarbeiter im Themenbereich der ausgeschriebenen Leistungen (hier: Inbetriebnahmemanagement) (0 Pkt.)
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %
Referenzprojekte die vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzen jeweils erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme (max. 6 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Gebäude aus dem Bereich Gesundheitswesen (z. B. Klinik, Krankenhaus, Therapie-Einrichtung, o. ä.) (max. 6 Pkt.),
— Bei dem Referenzprojekt wurde eine Zertifizierung im Hinblick auf die Nachhaltigkeit durchgeführt (z. B. BNB, DGNB, LEED, o. ä.) (max. 6 Pkt.),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 300-600) ≥ 100 Mio. EUR netto) (max. 6 Pkt.)
— Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Anforderungen an die technische Komplexität vergleichbar.
Konkret: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein / um mehrere Gebäude mit vergleichbarer Größenordnung der Technischen Ausrüstung (Kosten (Kgr. 400) ≥ 50 Mio. EUR netto)) (max. 6 Pkt.).
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlage C — Kriterienkatalog" zu entnehmen.