Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Seitens des Rohrbauunternehmens ist eine bis 31.12.2022 gültige Zulassung nach DVGW GW 301 (A), Gruppe G1 oder nach einem gleichwertigen Zertifizierungsverfahren erforderlich. Wir bitten, entsprechende Informationen zur Feststel-lung der Gleichwertigkeit mit beizufügen. Sofern die Zulassung früher als genannt ausläuft ist der Bieter verpflichtet, eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.
2. Tiefbauunternehmen müssen die Anforderungen nach DVGW GW 381 (A) (oder gleichwertig) erfüllen. Diese Forderung gilt als nachgewiesen, wenn der Tiefbau durch den nach DVGW GW 301 (A) (oder gleichwertig) zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt wird.
Im Falle, dass das Tiefbauunternehmen nicht nach DVGW GW 301 (A) (oder gleichwertig) zertifiziert ist, ist eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen von DVGW GW 381 (A) (oder gleichwertig) erfüllt werden, als Anlage D beizufügen. Wir bitten, entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit bei-zufügen.
3. Der Bieter erklärt anhand einer Eigenerklärung, dass sein Personal/sein Betrieb und/oder das Personal/der Betrieb der Subunternehmer über alle nach den einschlä-gigen Vorschriften erforderlichen Qualifikationen und im Zeitraum der Durchführung der Arbeiten gültigen Zertifikate und Zulassungen verfügt und er im Falle der Beauftragung die Zulassungsurkunden spätestens 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme unaufgefordert vorlegen wird.
Dies gilt insbesondere für:
— gültige Schweißerzeugnisse nach DIN EN ISO 9606-1 (vormals DIN EN 287-1),
— gültige Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 und VdTÜV-Merkblatt 1052,
— WPS – Schweißanweisung für das vorgesehene Schweißverfahren nach DIN EN ISO 15609-1,
— Befähigungsnachweise des eingesetzten Personals für Umhüllung nach DVGW GW 15,
— Bescheinigung des eingesetzten Personals nach DVGW GW 129,
— Zertifikat des Fachunternehmens für die Errichtung der Anlagen des Kathodischen Korrosionsschutzes nach DVGW GW 11 (A).
Gleichwertige Dokumente sind zugelassen. Wir bitten, wenn möglich, entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit beizufügen.
4. Referenzen – Neubau Gastransportleitungen:
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind jeweils die in den nachfolgenden Anlagen geforderten Angaben erforderlich.
Referenzobjekte sind: Gastransportleitungen nach Gashochdruckleitungsverordnung oder Rohrfernleitungsverordnung.
Die Referenzobjekte müssen in den letzten 7 Kalenderjahren (frühestens 01/2014) errichtet und abgenommen worden sein. Es müssen je 5 Referenzen sowohl für den Rohrbau als auch für den Tiefbau vorliegen. Eine Referenz kann für beide Referenzarten herangezogen werden, wenn sowohl Rohr- als auch Tiefbau durchgeführt wurde.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften von dem Teilnehmer vorzulegen, der das jeweilige Gewerk auch ausführen wird.
An die Referenzen für Rohrbau werden folgende Anforderungen gestellt. Diese müssen in der Referenztabelle explizit erwähnt sein:
— Design Pressure DP >= 67,5 bar,
— Nenndurchmesser DN >= 300 mm,
— Länge >= 10 km,
— mindestens 2 der 5 Referenzen beinhalten zusätzlich folgende Leistungen, wobei auch Leistungen von Subunternehmen anerkannt werden.
—— grabenlose Querungen von Straßen oder Bahnen nach dem Bohr-Pressverfahren,
—— offene Querungen von Fließgewässern (Düker) mit einer Länge zwischen den Unterbögen von mind. 30 m.
An die Referenzen für Tiefbau werden folgende Anforderungen gestellt. Diese müssen in der Referenztabelle explizit erwähnt sein:
— Nenndurchmesser DN >= 300 mm,
— Länge >= 10 km,
— mindestens 2 der 5 Referenzen beinhalten zusätzlich folgende Leistungen, wobei auch Leistungen von Subunternehmen anerkannt werden.
—— grabenlose Querungen von Straßen oder Bahnen nach dem Bohr-Pressverfahren,
—— offene Querungen von Fließgewässern (Düker) mit einer Länge zwischen den Unterbögen von mind. 30 m.
Der Referenznachweis erfolgt zwingend durch das vollständige Ausfüllen der Tabelle über je 5 Referenzen für den Rohrbau und den Tiefbau über die Errichtung von Gastransportleitungen.