Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindeststandards werden gefordert:
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Der PL und der stellv. PL müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master an Univ. oder FH bzw. HAW) im Bereich der Technischen Ausrüstung, des Bauwesens, des Ingenieurwesens oder der Wirtschaftswissenschaften und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren im Bereich TIBM oder TMon nach Studienabschluss nachweisen.
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Für die Referenzobjekte gelten folgende Mindestanforderungen:
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Bewerber/Unternehmen:
Wertungskriterium (WK 1) (Ausschluss- u. Auswahlkriterium)
Mind. 1 Referenz über das TIBM für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit überdurchschnittlicher technischer Ausstattung, d.h. mit mindestens 5 unterschiedlichen Anlagengruppen gem. § 53 HOAI, die jeweils der Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sind und für die das TIBM durchgeführt wurde.
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WK 2 (reines Auswahlkriterium)
Referenz über das TIBM für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit einer NUF von insgesamt mind. 2 000 qm. Insofern das TIBM nur für einen abgegrenzten Teil des Gebäudes/Gebäudekomplexes durchgeführt wurde, ist nur die NUF dieses Teils zugrunde zulegen.
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WK 3 (reines Auswahlkriterium)
Referenz über das TMon für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex, d.h. mit mind. 5 unterschiedlichen technischen Anlagengruppen gem. § 53 VgV, die der Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sind und für die das TMon durchgeführt wurde.
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WK 4 (reines Auswahlkriterium)
Referenz über das TMon für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex, mit einer NUF von insgesamt mind. 2 000 qm. Insofern das TMon nur für einen abgegrenzten Teil des Gebäudes/Gebäudekomplexes durchgeführt wurde, ist nur die NUF dieses Teils zugrunde zulegen.
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PL:
WK 1 (Ausschluss- u. Auswahlkriterium)
Mind. 1 Referenz über das TIBM für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit überdurchschnittlicher technischer Ausstattung, d.h. mit mindestens 5 unterschiedlichen Anlagengruppen gem. § 53 HOAI, die jeweils der Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sind und für die das TIBM durchgeführt wurde.
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WK 2 (reines Auswahlkriterium)
Referenz über das TIBM für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit einer NUF von insgesamt mind. 2 000 qm. Insofern das TIBM nur für einen abgegrenzten Teil des Gebäudes/Gebäudekomplexes durchgeführt wurde, ist nur die NUF dieses Teils zugrunde zulegen.
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WK 3 (reines Auswahlkriterium)
Referenz über das TMon für ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit mind. 5 unterschiedlichen technischen Anlagengruppen gem. § 53 VgV, die der Honorarzone III nach § 56 HOAI zugeordnet sind und für die das TMon durchgeführt wurde.
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Zugelassener Referenzzeitraum:
Referenzobjekte des Bewerbers und des PLs zu allen Wertungskriterien finden jeweils nur insoweit Berücksichtigung, als die Inbetriebnahme des Gebäudes zwischen dem 1.1.2012 u. dem Ende der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) erfolgt ist.
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Für WK 1 (Ausschluss- u. Auswahlkriterium) des Bewerbers und des PLs gilt:
Gewertet wird eine Referenz nur, wenn diese alle genannten Mindestanforderungen erfüllt u. im zugelassenen Referenzzeitraum erbracht wurde. Wenn nicht jeweils mind. 1 wertbare Referenz eingereicht wird, führt dies zum Ausschluss.
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Für WK 2, 3 und 4 des Bewerbers und für WK 2 und 3 des PL (reine Ausschlusskriterien) gilt:
Gewertet wird eine Referenz nur, wenn diese alle genannten Mindestanforderungen erfüllt u. im zugelassenen Referenzzeitraum erbracht wurde. Wenn für das betreffende WK keine wertbare Referenz eingereicht wird, führt dies jedoch nicht zum Ausschluss des Bewerbers, sondern nur zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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Die Referenzen des Bewerbers u. des PLs dürfen identisch sein. Referenzobjekte, die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers im Bereich TIBM und TMon in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
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