Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Verwaltungsgebäude EWL – Ingenieurleistungen für Tragswerksplanungen
VgV 15_2 EWL 2021”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau Verwaltungsgebäude EWL, Albert-Einsteinstraße 18
Ingenieurleistungen für Tragwerksplanungen, Teil 4 Abschnitt 1 HOAI.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 50 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76829 Landau in der Pfalz
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 der HOAI.
Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden.
Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit 160 EUR/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden, zumindest der Gold-Standard soll erreicht werden, angestrebt wird Platin-Standard. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten.
Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden.
Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten.
Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist.
Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1.000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 % der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung ist in Diskussion mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces.
Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen.
Voraussichtliche Rahmentermine:
Abgabe erstes Preisangebot Juli 2021
Beauftragung Objektplanung August/September 2021
Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021
Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022
Ausführung 2022 bis Ende 2023.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 vorgesehen.
Stufe 1: LP 1 bis 3
Stufe 2: LP 4
Stufe 3: LP 5 bis 7
Stufe 4: LP 8 bis 9.
Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI.
Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit 160 EUR/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten.
Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden.
Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten.
Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden.
Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist.
Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1 000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 % der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung wird mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Die Grundstruktur des Gebäudes soll flexibel auf zukünftige Herausforderungen ausgelegt sein.
Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen.
Voraussichtliche Rahmentermine:
Abgabe erstes Preisangebot Juli 2021
Beauftragung Objektplanung August/September 2021
Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021
Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022
Ausführung 2022 bis Ende 2023.
Die grob geschätzte Summe der Baukosten beläuft sich auf rund 3,5 Mio. EUR brutto. Für die Kostengruppe 300 geht der EWL von Nettokosten in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro netto aus.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1- vorgesehen.
Stufe 1: LP 1 bis 3,
Stufe 2: LP 4,
Stufe 3: LP 5 bei Bedarf,
Stufe 4: LP 6.
Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden...”
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden müssen.
Teilnahmeanträge/Angebote per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg dürfen nicht gewertet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es sind folgende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag sowie mit der Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE))...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es sind folgende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag sowie mit der Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) abzugeben:
— Angaben zur Eintragung in ein Berufsregister.
Eine entsprechende Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt lll.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Auskunft zu wirtschaftlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Zum Nachweis ist eine entsprechende aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als 12 Monate, des Finanzamtes dem Teilnahmeantrag beizufügen
— Erklärung, dass Im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 2 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abgeschlossen wird
Oder
Dass eine solche Versicherung bereits besteht.
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung eines zugelassenen Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärungen und Referenzen nach Ziffer II.2.9 im Teilnahmeantrag
— Angaben zu dem Büro/Unternehmen
— Angaben zu einer evtl. Bietergemeinschaft samt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärungen und Referenzen nach Ziffer II.2.9 im Teilnahmeantrag
— Angaben zu dem Büro/Unternehmen
— Angaben zu einer evtl. Bietergemeinschaft samt Verpflichtungserklärung
— Angaben zu evtl. vorgesehenen Nachunternehmen und Eignungsleihe (falls vorgesehen)
— Angaben zu den Beschäftigten des Büros/der Niederlassung
— Namen zu den beruflichen Qualifikationen der Personen, die die Leistungen der Projektleitung erbringen sollen.
— Beschreibung Lösungsansätze zur Planungsaufgabe mit folgenden Mindestanforderungen: Nachhaltigkeit bei Bau, Unterhalt und Rückbau des Gebäudes sowie Flexibilität der Gebäudestruktur
— Referenznachweise zu den Wertungskriterien 3-10 (siehe Ziffer II.2.9)
— Vorlage einer Zertifizierung nach der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (falls vorhanden) (siehe Ziffer II.2.9)
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178)
— Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 122ff GWB entsprechend der den Unterlagen beigefügten Eigenerklärung.
— Angaben über evtl. Eintragungen in das Gewerbezentralregister.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-08
11:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-06-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
“Zu IV.1.4. und 1.5.
Verhandlung über Erstangebot (wenn notwendig):
Der Auftraggeber behält sich vor, mit den Bietern der Erstangebote in Verhandlungen gemäß...”
Zu IV.1.4. und 1.5.
Verhandlung über Erstangebot (wenn notwendig):
Der Auftraggeber behält sich vor, mit den Bietern der Erstangebote in Verhandlungen gemäß § 17 Absatz 12 VgV einzutreten. Dabei kann die Anzahl der Bieter verringert werden.
Einreichung der finalen Angebote:
Die besten Bewerbungen aus der Stufe (1) oder ggfls. (2) werden aufgefordert ein finales Angebot einzureichen. Hierzu erstellt die Vergabestelle ein Leistungsverzeichnis mit konkreten Anforderungen an die Leistung, in die auch Erkenntnisse aus der Stufe (2) einfließen können.
Die Vergabestelle behält sich allerdings gemäß § 17 Absatz 11 der VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institution/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Landau – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Waffenstraße 5
Postort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6341133022📞
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de📧
Fax: +49 634113883029 📠
URL: www.landau.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 079-202705 (2021-04-20)
Ergänzende Angaben (2021-05-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 079-202705
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“[[Satz 2:]]
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 der HOAI.” Neuer Wert
Text:
“[[Satz 2:]]
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI.”
Quelle: OJS 2021/S 089-230916 (2021-05-04)
Ergänzende Angaben (2021-05-06)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der...”
Text
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit 160 EUR/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden, zumindest der Gold-Standard soll erreicht werden, angestrebt wird Platin-Standard. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1.000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 Prozent der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung ist in Diskussion mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Mai 2021 Beauftragung Objektplanung Juni/Juli 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 vorgesehen.
Stufe 1: LP 1 bis 3
Stufe 2: LP 4
Stufe 3: LP 5 bis 7
Stufe 4: LP 8 bis 9.
Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der...”
Text
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit 160 Euro/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1 000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 Prozent der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung wird mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Die Grundstruktur des Gebäudes soll flexibel auf zukünftige Herausforderungen ausgelegt sein. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Mai 2021 Beauftragung Objektplanung Juni/Juli 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Die grob geschätzte Summe der Baukosten beläuft sich auf rund 3,5 Mio. Euro brutto. Für die Kostengruppe 300 geht der EWL von Nettokosten in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro netto aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-6 vorgesehen.
Stufe 1: LP 1 bis 3, Stufe 2: LP 4, Stufe 3: LP 5 bei Bedarf, Stufe 4: LP 6. Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text:
“NACH Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau...”
Text
NACH Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit 160 Euro/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1.000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 Prozent der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung wird mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Die Grundstruktur des Gebäudes soll flexibel auf zukünftige Herausforderungen ausgelegt sein. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Mai 2021 Beauftragung Objektplanung Juni/Juli 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Die grob geschätzte Summe der Baukosten beläuft sich auf rund 3,5 Mio. EUR brutto. Für die Kostengruppe 300 geht der EWL von Nettokosten in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro netto aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-vorgesehen.
Stufe 1: LP 1 bis 3
Stufe 2: LP 4
Stufe 3: LP 5 bei Bedarf
Stufe 4: LP 6.
Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.
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“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt...”
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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Wertung nachfolgender objektiven Kriterien: Entsprechend der den Unterlagen beigefügten Wertungsmatrix:
1. Beschreibung strukturiertes Vorgehen zur Findung von Lösungen der Planungsaufgabe mit folgenden Mindestanforderungen: Nachhaltigkeit bei Bau, Unterhalt und Rückbau des Gebäudes sowie Flexibilität der Gebäudestruktur.
2. Größe des Planungsteams für Leistungen nach Paragraph 51 HOAI Mindestbedingung:
3 3. Anzahl Bürogebäude (HOAI Paragraph 51 LP 1 bis 6) seit 2010 Mindestbedingung: 2.
4. Anzahl Bürogebäude 900 bis 1 200 m Nutzfläche (HOAI Paragraph 51 LP 1 bis 6) seit 2010 Mindestbedingung: 1.
5. Anzahl der durch den benannten Projektleiter betreuten Bürogebäude (HOAI Paragraph 51 LP 1 bis 6) seit 2010 Mindestbedingung: 1.
6. Anzahl Projekte Kostenrahmen nach Entwurfsplanung eingehalten (max. 5 Prozent Überschreitung) seit 2015 Mindestbedingung: 2.
7. Begleitung/Zuarbeit Planungen mit Lebenszykluskostenrechnung seit 2015 Keine Mindestbedingung.
8. Begleitung/Zuarbeit Planungen mit Umweltbilanz seit 2015 Keine Mindestbedingung.
9. Begleitung/Zuarbeit zu funktionalen Ausschreibungen seit 2010 Keine Mindestbedingung.
10. Zertifizierung Büro nach der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen oder gleichwertiger Nachweis. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu belegen. Keine Zertifizierung: 0 Punkte, DGNB Registered Professional: 5 Punkte, DGNB Consultant: 10 Punkte, DGNB Auditor: 15 Punkte Bei dem Kriterium 1 können in vier Bewertungsstufen 0 bis 15 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung erfolgt mit 40 Prozent. Bei den Kriterien 2 bis 6 werden in drei Bewertungsstufen jeweils 5 bis 15 Punkte vergeben. Bei den Kriterien 7 bis 10 werden in vier Bewertungsstufen 0 bis 15 Punkte vergeben. Die erreichte Gesamtpunktezahl der Kriterien 2 bis 10 werden mit 60 Prozent gewichtet Zwingend vorzulegen sind:
— Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherung,
— Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Erklärung nach dem LTTG Rheinland-Pfalz.
“Diese Änderung beinhaltet auch die Änderung aus der Änderungsbekanntmachung vom 4.5.2021, 14.44 Uhr mit der vorläufigen Referenz TED91-0133_MRN/2021-600328,...”
Diese Änderung beinhaltet auch die Änderung aus der Änderungsbekanntmachung vom 4.5.2021, 14.44 Uhr mit der vorläufigen Referenz TED91-0133_MRN/2021-600328, interne Referenz 21-236074-001
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Quelle: OJS 2021/S 091-236648 (2021-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) AöR für die Stadt Landau
Kontaktperson: Stadtverwaltung Landau - Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Verwaltungsgebäude EWL - Ingenieurleistungen für Tragswerksplanungen
VgV 15_2 EWL 2021”
Kurze Beschreibung:
“Neubau Verwaltungsgebäude EWL, Albert-Einsteinstraße 18
Ingenieurleistungen für Tragwerksplanungen, Teil 4 Abschnitt 1 HOAI”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit 160 €/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1.000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50% der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung wird mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Die Grundstruktur des Gebäudes soll flexibel auf zukünftige Herausforderungen ausgelegt sein. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Juli 2021 Beauftragung Objektplanung August/September 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Die grob geschätzte Summe der Baukosten beläuft sich auf rund 3,5 Mio. Euro brutto. Für die Kostengruppe 300 geht der EWL von Nettokosten in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro netto aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1- 6 vorgesehen. Stufe 1: LP 1 bis 3, Stufe 2: LP 4, Stufe 3: LP 5 bei Bedarf, Stufe 4: LP 6. Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-202705
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Neubau Verwaltungsgebäude EWL - Ingenieurleistungen für Tragswerksplanungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CSZ Ingenieurconsut GmbH & Co. KG
Postanschrift: Pfungstädter Straße 92
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64297
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615194150📞
E-Mail: schwinn@csz.de📧
Fax: +49 6151941599 📠
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Landau- Zentrale Vergabestelle
Quelle: OJS 2022/S 174-493181 (2022-09-06)