Die Stadt Karlstadt plant im Bereich „Bezahlbarer Wohnraum“ den Neubau von 2 Gebäuden mit je 16 Wohneinheiten am Stationsweg 30 und 32 in Karlstadt.
Am Stationsweg 28 ist bereits der Neubau eines 12-Familienwohnhauses fertiggestellt.
Im Zuge der Budgetplanung für die Sanierung weiterer Wohnblöcke wurde der Sanierungsaufwand im Sta-tionsweg 32 und 30 untersucht. Im Ergebnis ist ein Neubau wirtschaftlicher als die Sanierung der beste-henden Mehrfamilienwohnhäuser.
Das bestehende Gebäude am Stationsweg 32 soll abgerissen und an einem neuen Standort auf dem Grundstück errichtet werden. Es sollen 16 neue Wohneinheiten entstehen.
Im Anschluss soll das Gebäude 30 abgerissen und neu positioniert aufgebaut werden.
Beide Gebäude sollen jeweils nachfolgende Wohnungsgrößen enthalten:
4 Einheiten 4 - Zimmerwohnung á 90,00m²
6 Einheiten 3 - Zimmerwohnung á 75,00 m²
5 Einheiten 2 – Zimmerwohnung á 50,00 m²
1 Einheit 1 – Zimmerwohnung á 40,00 m²
Besonders Wert gelegt wird auf:
- ökologische und nachhaltige Bauweise / bevorzugt regionale Materialien
- Nachhaltigkeit / Wirtschaftlichkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
- Wärmedämmung / Schallschutz / Brandschutz / Barrierefreiheit
- Die Gestaltung soll sich an die bereits errichtete Wohnanlage (Stationsweg 28) orientieren.
Das Wohngebäude Stationsweg 32 und der danach folgende Wohnblock Stationsweg 30 sollen sich so einfügen, dass dadurch ein Innenhof mit gestalterisch wertvoller Begegnungsfläche entsteht.
Die Wohngebäude sollen unter Zuhilfenahme der Förderung „Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP)“ des Freistaates Bayern realisiert werden.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Die Kosten der KG 200-700 nach DIN 276 werden überschlägig auf ca. 3,6 Mio. € brutto je Wohnblock geschätzt. Für die Gesamtkosten ergeben sich somit ca. 7,2 Mio. €.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022/2023,
- Bauausführung ab Frühjahr 2023
- Bauzeit Stationsweg 32 ca. 12 Monate
- Bauzeit Stationsweg 30 ca. 12 Monate
- Gesamtfertigstellung bis 2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Karlstadt plant im Bereich „Bezahlbarer Wohnraum“ den Neubau von 2 Gebäuden mit je 16 Wohneinheiten am Stationsweg 30 und 32 in Karlstadt.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Spessart🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen...”
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
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Quelle: OJS 2021/S 246-650572 (2021-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6050240.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die in der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung TED 2021/S 246-650572 unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach...”
Die in der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung TED 2021/S 246-650572 unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
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Quelle: OJS 2022/S 182-516019 (2022-09-16)