Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) betreibt im Ortsteil Ibbenbüren/Dörenthe neben der Wassergewinnungsanlage (WGA) das Wasserwerk (WW) Dörenthe. Die Förder- und Aufbereitungsmenge der bestehenden Anlage soll von derzeit 380 cbm/h auf rund 720 cbm/h erhöht werden. Dazu wird der Neubau eines Wasserwerkes sowie einer Wassergewinnungsanlage erforderlich. Gleichzeitig wird auch die alte Wassergewinnungsanlage für Oberflächenwasser an der Glane, Saerbeck durch eine Anlage am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) in Dörenthe ersetzt. Es wurden bereits 23 Vertikalbrunnen sowie 10 zusätzliche Sickerschlitzgräben (SSG) auf dem bestehenden Brunnenfeld neu errichtet. Die zugehörigen Abschlussbauwerke befinden sich zurzeit in Bau und werden bis Mitte 2022 fertig erstellt sein. Die technische Ausrüstung der Förderbrunnen erfolgt bis Anfang 2023. Eine Inbetriebnahme ist für Mitte 2023 vorgesehen. Die bestehende Wassergewinnung und Aufbereitung wird bis zur Fertigstellung und abschließender Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile in Betrieb bleiben. Zur Anreicherung des Grundwassers wird vom neuen WW voraufbereitetes Wasser aus dem DEK über eine Infiltrationsleitung den bestehenden offenen Becken (Teichen) und geschlossenen SSG zugeführt. Die Rohwässer aus der neuen Wassergewinnungsanlage (23 Förderbrunnen) werden zusätzlich über drei Transportleitungen zum Wasserwerk zur Aufbereitung gefördert. Im Zuge des Rohrleitungsbau werden die Energieversorgung der WGA sowie die Übertragungskabel (LWL-Kabel) verlegt. Gegenstand der Baumaßnahme ist der komplette Neubau der Versorgungsleitungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen
Kurze Beschreibung:
Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) betreibt im Ortsteil Ibbenbüren/Dörenthe neben der Wassergewinnungsanlage (WGA) das Wasserwerk (WW) Dörenthe. Die Förder- und Aufbereitungsmenge der bestehenden Anlage soll von derzeit 380 cbm/h auf rund 720 cbm/h erhöht werden. Dazu wird der Neubau eines Wasserwerkes sowie einer Wassergewinnungsanlage erforderlich. Gleichzeitig wird auch die alte Wassergewinnungsanlage für Oberflächenwasser an der Glane, Saerbeck durch eine Anlage am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) in Dörenthe ersetzt.
Es wurden bereits 23 Vertikalbrunnen sowie 10 zusätzliche Sickerschlitzgräben (SSG) auf dem bestehenden Brunnenfeld neu errichtet. Die zugehörigen Abschlussbauwerke befinden sich zurzeit in Bau und werden bis Mitte 2022 fertig erstellt sein. Die technische Ausrüstung der Förderbrunnen erfolgt bis Anfang 2023. Eine Inbetriebnahme ist für Mitte 2023 vorgesehen.
Die bestehende Wassergewinnung und Aufbereitung wird bis zur Fertigstellung und abschließender Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile in Betrieb bleiben. Zur Anreicherung des Grundwassers wird vom neuen WW voraufbereitetes Wasser aus dem DEK über eine Infiltrationsleitung den bestehenden offenen Becken (Teichen) und geschlossenen SSG zugeführt. Die Rohwässer aus der neuen Wassergewinnungsanlage (23 Förderbrunnen) werden zusätzlich über drei Transportleitungen zum Wasserwerk zur Aufbereitung gefördert.
Im Zuge des Rohrleitungsbau werden die Energieversorgung der WGA sowie die Übertragungskabel (LWL-Kabel) verlegt.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der komplette Neubau der Versorgungsleitungen.
Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) betreibt im Ortsteil Ibbenbüren/Dörenthe neben der Wassergewinnungsanlage (WGA) das Wasserwerk (WW) Dörenthe. Die Förder- und Aufbereitungsmenge der bestehenden Anlage soll von derzeit 380 cbm/h auf rund 720 cbm/h erhöht werden. Dazu wird der Neubau eines Wasserwerkes sowie einer Wassergewinnungsanlage erforderlich. Gleichzeitig wird auch die alte Wassergewinnungsanlage für Oberflächenwasser an der Glane, Saerbeck durch eine Anlage am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) in Dörenthe ersetzt.
Es wurden bereits 23 Vertikalbrunnen sowie 10 zusätzliche Sickerschlitzgräben (SSG) auf dem bestehenden Brunnenfeld neu errichtet. Die zugehörigen Abschlussbauwerke befinden sich zurzeit in Bau und werden bis Mitte 2022 fertig erstellt sein. Die technische Ausrüstung der Förderbrunnen erfolgt bis Anfang 2023. Eine Inbetriebnahme ist für Mitte 2023 vorgesehen.
Die bestehende Wassergewinnung und Aufbereitung wird bis zur Fertigstellung und abschließender Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile in Betrieb bleiben. Zur Anreicherung des Grundwassers wird vom neuen WW voraufbereitetes Wasser aus dem DEK über eine Infiltrationsleitung den bestehenden offenen Becken (Teichen) und geschlossenen SSG zugeführt. Die Rohwässer aus der neuen Wassergewinnungsanlage (23 Förderbrunnen) werden zusätzlich über drei Transportleitungen zum Wasserwerk zur Aufbereitung gefördert.
Im Zuge des Rohrleitungsbau werden die Energieversorgung der WGA sowie die Übertragungskabel (LWL-Kabel) verlegt.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der komplette Neubau der Versorgungsleitungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-09 📅
Datum des Beginns: 2021-08-16 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 110-290118
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Bauzeit:
Bedingt durch die Störradien zur Brutzeit der angesiedelten Vogelarten erfolgt die Bauleistung ausschließlich in dem nachstehenden Zeitraum:
Vom 16.8.2021 bis zum 14.4.2022 und vom 15.8.2022 bis zum 31.3.2023 vollumfänglich zu erbringen.
Sollte seitens der Genehmigungsbehörde das Baufeld zur Arbeit frei gegeben werden, so kann ev. während der Brutzeit die Bauleistung in vorher abzustimmenden Teilbaubereichen erfolgen. Hier wird allerdings darauf verwiesen, dass nur von A nach B und nicht in Teilabschnitten dazwischen gebaut werden kann.
Bedingt durch die Störradien zur Brutzeit der angesiedelten Vogelarten erfolgt die Bauleistung ausschließlich in dem nachstehenden Zeitraum:
Vom 16.8.2021 bis zum 14.4.2022 und vom 15.8.2022 bis zum 31.3.2023 vollumfänglich zu erbringen.
Sollte seitens der Genehmigungsbehörde das Baufeld zur Arbeit frei gegeben werden, so kann ev. während der Brutzeit die Bauleistung in vorher abzustimmenden Teilbaubereichen erfolgen. Hier wird allerdings darauf verwiesen, dass nur von A nach B und nicht in Teilabschnitten dazwischen gebaut werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) betreibt im Ortsteil Ibbenbüren/Dörenthe neben der Wassergewinnungsanlage (WGA) das Wasserwerk (WW) Dörenthe. Die Förder- und Aufbereitungsmenge der bestehenden Anlage soll von derzeit 380 cbm/h auf rund 720 cbm/h erhöht werden. Dazu wird der Neubau eines Wasserwerkes sowie einer Wassergewinnungsanlage erforderlich. Gleichzeitig wird auch die alte Wassergewinnungsanlage für Oberflächenwasser an der Glane, Saerbeck durch eine Anlage am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) in Dörenthe ersetzt.
Der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land (WTL) betreibt im Ortsteil Ibbenbüren/Dörenthe neben der Wassergewinnungsanlage (WGA) das Wasserwerk (WW) Dörenthe. Die Förder- und Aufbereitungsmenge der bestehenden Anlage soll von derzeit 380 cbm/h auf rund 720 cbm/h erhöht werden. Dazu wird der Neubau eines Wasserwerkes sowie einer Wassergewinnungsanlage erforderlich. Gleichzeitig wird auch die alte Wassergewinnungsanlage für Oberflächenwasser an der Glane, Saerbeck durch eine Anlage am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) in Dörenthe ersetzt.
Es wurden bereits 23 Vertikalbrunnen sowie 10 zusätzliche Sickerschlitzgräben (SSG) auf dem bestehenden Brunnenfeld neu errichtet. Die zugehörigen Abschlussbauwerke befinden sich zurzeit in Bau und werden bis Mitte 2022 fertig erstellt sein. Die technische Ausrüstung der Förderbrunnen erfolgt bis Anfang 2023. Eine Inbetriebnahme ist für Mitte 2023 vorgesehen.
Es wurden bereits 23 Vertikalbrunnen sowie 10 zusätzliche Sickerschlitzgräben (SSG) auf dem bestehenden Brunnenfeld neu errichtet. Die zugehörigen Abschlussbauwerke befinden sich zurzeit in Bau und werden bis Mitte 2022 fertig erstellt sein. Die technische Ausrüstung der Förderbrunnen erfolgt bis Anfang 2023. Eine Inbetriebnahme ist für Mitte 2023 vorgesehen.
Die bestehende Wassergewinnung und Aufbereitung wird bis zur Fertigstellung und abschließender Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile in Betrieb bleiben. Zur Anreicherung des Grundwassers wird vom neuen WW voraufbereitetes Wasser aus dem DEK über eine Infiltrationsleitung den bestehenden offenen Becken (Teichen) und geschlossenen SSG zugeführt. Die Rohwässer aus der neuen Wassergewinnungsanlage (23 Förderbrunnen) werden zusätzlich über drei Transportleitungen zum Wasserwerk zur Aufbereitung gefördert.
Die bestehende Wassergewinnung und Aufbereitung wird bis zur Fertigstellung und abschließender Inbetriebnahme der neuen Anlagenteile in Betrieb bleiben. Zur Anreicherung des Grundwassers wird vom neuen WW voraufbereitetes Wasser aus dem DEK über eine Infiltrationsleitung den bestehenden offenen Becken (Teichen) und geschlossenen SSG zugeführt. Die Rohwässer aus der neuen Wassergewinnungsanlage (23 Förderbrunnen) werden zusätzlich über drei Transportleitungen zum Wasserwerk zur Aufbereitung gefördert.
Im Zuge des Rohrleitungsbau werden die Energieversorgung der WGA sowie die Übertragungskabel (LWL-Kabel) verlegt.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der komplette Neubau der Versorgungsleitungen.
Hierzu werden:
— ca. 450 m Reinwasserleitung OD 160 bis DN 600,
— ca. 3 680 m Infiltrationsleitung OD 110 bis OD 560,
— ca. 210 m Rohwasser WW Lehen OD 250,
— ca. 3 010 m Rohwasser Brunnenfeld Nord OD 110 bis OD 355,
— ca. 2 280 m Rohwasser Brunnenfeld West OD 160 bis OD 560,
— ca. 2 470 m Rohwasser Brunnenfeld Ost OD 160 bis OD 560,
— ca. 4 260 m MSP-Kabel (Kabelbund),
— ca. 6 350 m NSP-Kabel,
— ca. 9 010 m Leerrohre OD 63 bis OD 110,
— ca. 5 480 m Erdungsband verlegt.
Zusätzliche Informationen:
Bauzeit:
Bedingt durch die Störradien zur Brutzeit der angesiedelten Vogelarten erfolgt die Bauleistung ausschließlich in dem nachstehenden Zeitraum:
Vom 16.8.2021 bis zum 14.4.2022 und vom 15.8.2022 bis zum 31.3.2023 vollumfänglich zu erbringen.
Sollte seitens der Genehmigungsbehörde das Baufeld zur Arbeit frei gegeben werden, so kann ev. während der Brutzeit die Bauleistung in vorher abzustimmenden Teilbaubereichen erfolgen. Hier wird allerdings darauf verwiesen, dass nur von A nach B und nicht in Teilabschnitten dazwischen gebaut werden kann.
Sollte seitens der Genehmigungsbehörde das Baufeld zur Arbeit frei gegeben werden, so kann ev. während der Brutzeit die Bauleistung in vorher abzustimmenden Teilbaubereichen erfolgen. Hier wird allerdings darauf verwiesen, dass nur von A nach B und nicht in Teilabschnitten dazwischen gebaut werden kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ibbenbüren Ortsteil Dörenthe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt ist, dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 124 Abs. 1 GWB), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist oder nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, dass er seine Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringt.
Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt ist, dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 124 Abs. 1 GWB), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist oder nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, dass er seine Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringt.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 124 enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Ist der Bieter präqualifiziert ist die Angabe der PQ-Nummer erforderlich.
Die entsprechende Eigenerklärung ist in dem von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formular 124 enthalten, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann. Ist der Bieter präqualifiziert ist die Angabe der PQ-Nummer erforderlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe folgende Nachweise einzureichen:
— Zertifizierung als Fachunternehmen für Rohrleitungsbau nach DVGW GW301-W1,
Es sind folgende Mindestreferenzen mit dem zur Verfügung gestellten Formblatt „Mindestreferenzen“ nachzuweisen:
3 Referenzen für die Verlegung von Trinkwassertransportleitungen der letzten 5 Jahre in der Nennweite ab DN 500 und min. 500 m Länge.
Anzugeben sind:
— Bauzeitraum (von/bis),
— Auftraggeber,
— Material, Durchmesser, Länge und Nenndruck,
— Projektleiter, Schweißaufsicht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Kombinierte Bürgschaft (Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft) in Höhe von 3 % der Bruttoauftragssumme.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter bei der Angebotsöffnung zugelassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) Vertragsbestandteil werden. Diese können ebenfalls über das Portal heruntergeladen und eingesehen werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.