Planungs- und Beratungsleistung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. aktueller Baustellenverordnung in Anlehnung an die AHO Heft 15 (2011).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH
Postanschrift: Wallinghauser Straße 8-12
Postort: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zkg@bos-pm.de📧
Region: Aurich🏙️
URL: https://www.anevita.de/🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHVRH35/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHVRH35🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Trägergesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Zentralklinikum Georgsheil – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
ZKG-2021-01-SIG”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Planungs- und Beratungsleistung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. aktueller Baustellenverordnung in Anlehnung an die AHO Heft 15 (2011).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Aurich🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht...”
1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Seit 19.10.2018 müssen alle EU-weiten Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Auftraggeber und Unternehmen in EU-Vergabeverfahren dürfen grundsätzlich nur noch elektronisch kommunizieren. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens bis 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform Eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
4. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVRH35
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152-943📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: BOS Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Berliner Allee 7
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 51195732-540📞
E-Mail: zkg@bos-pm.de📧
URL: https://bos-pm.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 126-333209 (2021-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neubau Zentralklinikum Georgsheil - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
ZKG-2021-01-SIG”
Kurze Beschreibung:
“Planungs- und Beratungsleistung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. aktueller Baustellenverordnung in Anlehnung an die AHO Heft 15 (2011)”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der genaue Auftragswert wird mit Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragsparteien
nicht veröffentlicht.”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise an die Projektbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 126-333209
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bauplanung Nord Oldenburg GmbH & Co. KG
Postort: Oldenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht...”
1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter der Verwendung der beigefügten Formblätter möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
2. Seit 19.10.2018 müssen alle EU-weiten Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Auftraggeber und Unternehmen in EU-Vergabeverfahren dürfen grundsätzlich nur noch elektronisch kommunizieren. Die gesamte elektronische Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Vergabeplattform.
3. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens bis 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bei der in Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform Eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
4. Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bieterfragen im Vergabeportal erhalten registrierte Bieter eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten dagegen trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHVRF7M
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 230-605617 (2021-11-22)