Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubeschaffung eines extrakorporales Stoßwellenlithotripsie-Systems
2021_02
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für urologische Untersuchungen📦
Kurze Beschreibung: ESWL System 2021-02.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Bonn AöR
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Zur Therapie der Urolithiasis werden an der Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie des Universitätsklinikums alle modernen Techniken der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zur Therapie der Urolithiasis werden an der Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie des Universitätsklinikums alle modernen Techniken der Steinsanierung angeboten. Zu diesen Methoden gehören einerseits die minimal-invasiven endourologischen Therapien (Ureterorenoskopie (URS), Perkutane Nephrolitholapaxie (PNL)), sowie die nicht invasive Therapiemöglichkeit der Extrakorporalen Stoßwellenlithotripsie (ESWL). Diese ermöglicht die schonendste Steintherapie, die bei Erwachsenen sogar ohne Vollnarkose durchgeführt werden kann. Dabei werden die Steine mittels Ultraschall oder Röntgen geortet und anschließend mithilfe von Stoßwellen gezielt, durch die Haut, zertrümmert. Durch diese Therapie werden die Steine zerkleinert und in der Folge mit dem Urin ausgeschieden.
Aus diesem Grund beabsichtigt die Universitätsklinik Bonn AÖR, Venusberg-Campus 1 (ehemals Sigmund-Freud-Str. 25), in 53127 Bonn (im Folgenden UKB, Auftraggeber oder AG genannt) die Anschaffung eines ESWL-Systems, bestehend aus einer ESWL-Einheit mit Behandlungstisch, C-Bogen System und einem Ultraschallsystem, für die Klinik und Poliklinik für Urologie und Kinderurologie.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Zusätzliche Informationen: Laufzeit entsprechend der Lieferzeit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung, dass der Bieter/das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister), vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-22
14:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-22
14:45 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDM17
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473-116📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472-889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 056-140838 (2021-03-17)