Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren. Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden. Dementsprechend sind die anzubietenden Geräte in der Ausführung, Dimensionierung und Lage der einzelnen Versorgungsanschlüsse und der Abläufe der Bestandssituation vollumfänglich anzupassen. Eine Dokumentation der vorhandenen Versorgungsanschlüsse der Bestandsanlage liegt dieser Ausschreibung bei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung
Referenznummer: L21_002
Kurze Beschreibung:
Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren.
Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden.
Dementsprechend sind die anzubietenden Geräte in der Ausführung, Dimensionierung und Lage der einzelnen Versorgungsanschlüsse und der Abläufe der Bestandssituation vollumfänglich anzupassen.
Eine Dokumentation der vorhandenen Versorgungsanschlüsse der Bestandsanlage liegt dieser Ausschreibung bei.
Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren.
Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden.
Dementsprechend sind die anzubietenden Geräte in der Ausführung, Dimensionierung und Lage der einzelnen Versorgungsanschlüsse und der Abläufe der Bestandssituation vollumfänglich anzupassen.
Eine Dokumentation der vorhandenen Versorgungsanschlüsse der Bestandsanlage liegt dieser Ausschreibung bei.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sterilisierungs-, Desinfektions- und Reinigungsausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Georg-August-Universität, Stiftung Öffentlichen Rechts
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 32
Postleitzahl: 37075
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-goettingen.de🌏
E-Mail: natalie.koser@med.uni-goettingen.de📧
Telefon: +49 551-3965731📞
Fax: +49 551-3913065731 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-29 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 061-154034
ABl. S-Ausgabe: 61
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren.
Die anzubietende Ausrüstung ist in die dezentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) innerhalb des Zentral-OP der Universitätsmedizin Göttingen im laufenden OP- und AEMP-Betrieb zu liefern, montieren, in Betrieb zu nehmen und die beschriebenen Verfahren zu validieren.
Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden.
Aufgrund der Notwendigkeit den laufenden OP-Betrieb der universitären Einrichtung nicht zu beeinträchtigen sind bauseitige Anpassungsarbeiten an den für die Bestandssterilisatoren vorhandenen Medienversorgungs- und Entsorgungsanschlüsse nicht möglich. Lediglich der elektrische Versorgungsanschluss kann abweichenden Anforderungen der zu liefernden Geräte im Bedarfsfall bauseitig angepasst werden.
Dementsprechend sind die anzubietenden Geräte in der Ausführung, Dimensionierung und Lage der einzelnen Versorgungsanschlüsse und der Abläufe der Bestandssituation vollumfänglich anzupassen.
Eine Dokumentation der vorhandenen Versorgungsanschlüsse der Bestandsanlage liegt dieser…
… Ausschreibung bei.
… Aus-schreibung bei.
Die größtmögliche Eintransportöffnung auf dem gesamten Eintransportweg beträgt im lichten Maßen: Höhe = 2 000 mm und Breite = 1 050 mm.
Anforderung
Die vorhandenen Anschlüsse für
— Kaltwasser,
— VE-Wasser,
— Druckluft,
— Netzwerk,
— Bodenablauf.
Sind gemäß der der Ausschreibung beigefügten Werkplanung der Bestandsgeräte in Ausführung, Dimensionierung und Lage für die gebotenen Gerätschaften geeignet und ausreichend.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
— die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche),
— falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1)-III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1)-III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§45VgV),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter/Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).),
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
— Angabe von Universitäts-Aufbereitungseinrichtungen, die den angebotenen Sterilisator betreiben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-55, Bau- und technisches Ausschreibungswesen, Robert-Koch-Straße 32, 37075 Göttingen
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung des öffentlichen Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Göttingen (UMG), G3-55, Bau- und technisches Ausschreibungswesen
Internetadresse: www.med.uni-goettingen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C9698628_N17745825_L20_DO_I522.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 061-154034 (2021-03-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 182493.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Bodenablauf,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Name: MMM GmbH
Postanschrift: Semmelweisstr. 6
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8991-8287📞
E-Mail: info@mmmgroup.com📧
Land: München, Landkreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 182493.95 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).