Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2. Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt – LTMG).
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
— Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass:
— Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
3. aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
4. Vorlage von Bescheinigungen, dass:
— Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
5. Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die Bewerbergemeinschaft muss einen Bevollmächtigten benennen, der als alleiniger Ansprechpartner für die Vergabestelle fungiert. Die Vergabestelle wird nur mit diesem Bevollmächtigtem korrespondieren und muss Erklärungen anderer, nicht von der Bietergemeinschaft entsprechend Bevollmächtigter, mit Wirkung für die Bewerbergemeinschaft nicht entgegennehmen
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
6. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern der Bieter sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Angebot die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.