Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten kreisfreien Städten und Kreisen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neues Fahrerlaubnisverfahren
Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten kreisfreien Städten und Kreisen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten kreisfreien Städten und Kreisen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der EVB-IT Systemvertrag ist unbefristet. Es wird auf die Vergabe- und Vertragsunterlagen verwiesen.”
Zusätzliche Informationen:
“Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB...”
Zusätzliche Informationen
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nr. 1 - Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und – sofern vorhanden – den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nr. 1 - Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und – sofern vorhanden – den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Fahrerlaubnissoftware) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Nr. 2 - Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr. Alternativ eine Eigenerklärung des Bieters, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
“Gem. Abschnitt III.1.2) Nr. 2 - Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Darstellung von mindestens einer Referenz über ein in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachtes vergleichbares...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung von mindestens einer Referenz über ein in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachtes vergleichbares Projekt unter Angabe der Anzahl und Größe der Softwarelösung eines Fahrerlaubnisverfahrens. Eine Vergleichbarkeit des Referenzprojekte ist nur dann gegeben, wenn mindestens vier Fahrerlaubnisbehörden von der Verfahrenseinführung betroffen waren, die Softwarelösung erfolgreich durch den Referenzauftraggeber in Betrieb bzw. abgenommen wurde und darüber hinaus folgende Leistungen des Auftragnehmers kumulativ Bestandteil des Referenzprojektes waren:
a) Installation,
b) Datenmigration auf Basis eines Altbestandes,
c) Schulung von unterschiedlichen Personenkreisen (z.B. Administratoren, Sachbearbeiter),
d) Customizing/Einführungsunterstützung,
e) Produktionssteuerung sowie,
f) Service/Support
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Gem. Abschnitt III.1.3) - Mindestens eine Referenz.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-17
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-17
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens...”
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
3. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG vorliegt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221/1473055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221/1472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt