Beschreibung der Beschaffung
Auf dem landeseigenen Grundstück "Haroldstraße 5" in Düsseldorf soll ein Gebäude für die NRW.BANK und ein Gebäude für das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit weiteren Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen entstehen.
Das Grundstück liegt inmitten des Regierungsviertels in der Innenstadt der Landeshauptstadt Düsseldorf, im Stadtteil Unterbilk, in der Nähe des Rheins und der Rheinkniebrücke. Zurzeit steht dort das ehemalige Innenministerium, ein achtgeschossiges Gebäude mit Erschließungsanlagen und Tiefgarage, das zum Teil vom Polizeipräsidium Düsseldorf und der Polizeiwache Bilk interimistisch genutzt wird. Die Restflächen des Grundstücks werden als Stellflächen für Pkw genutzt.
Das Gebäude soll zugunsten einer Neubebauung für ministeriellen Bauten des Landes NRW und die NRW.BANK zunächst oberirdisch und in einem zweiten Arbeitsschritt unterirdisch abgerissen werden. Das Grundstück ist für die beiden Bauvorhaben zu trennen.
Bauvorhaben 1:
Es handelt sich um ein Neubauprojekt zur Unterbringung des Ministeriums der Finanzen NRW und weiterer Landesnutzer. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist Eigentümer des landeseigenen Grundstücks Haroldstraße 5. Hier sollen moderne Büroflächen sowie Flächen für "Shared Service"-Nutzungen, wie Kantine und Konferenzzone, entstehen.
Bauvorhaben 2:
Die NRW.BANK ist mit Ihren Mitarbeitenden am Standort Düsseldorf aktuell in drei separaten Gebäuden untergebracht. Daher hat die NRW.BANK, einen Teil des erwähnten Grundstücks Haroldstraße 5 in Düsseldorf angekauft und beabsichtigt darauf einen Neubau für den Standort Düsseldorf zu errichten.
Die für die Nutzer Landesregierung NRW und NRW.BANK entstehenden Gebäude sollen auf jeweils einem verbindenden Gebäudesockel links und rechts des Durchstichs, der den Übergang von den großmaßstäblichen Baukörpern zu einem kleinteiligen menschlichen Maßstab im Erdgeschoss bildet, errichtet werden. Auf den Sockeln sollen jeweils ein Hochhaus und ein niedrigeres Gebäude entstehen. Die Hochhäuser sollen mit den Höhenfestlegungen von maximal 107,0 m (Landesregierung NRW) bzw. 99,0 m (NRW.BANK) [Angaben über Straßenoberkante] geplant werden, die niedrigeren Bauten sollen als Atriumhäuser mit den Höhenfestlegungen von maximal 54,0 m (Landesregierung NRW) bzw. 43,0 m (NRW.BANK) konzipiert werden.
Die beiden geplanten Bauvorhaben haben jeweils vollständig getrennte mehrgeschossige Tiefgaragen bzw. mehrere Untergeschosse, um Stellplätze, Zentralen der technischen Ausrüstung und weitere Räume unterzubringen.
Bedingt durch die innerstädtische Lage bzw. die angrenzenden Straßen können keine geböschten Baugruben ausgeführt werden, sondern es werden durch Verbau gesicherte senkrechte Baugrubenwände erforderlich. Zur Herstellung der Baugruben müssen jeweils die nach dem oberirdischen Rückbau des ehemaligen Innenministeriums verbliebenen Untergeschosse der bestehenden Tiefgarage des ehemaligen Innenministeriums zurückgebaut werden.
Die Untergeschosse beider Neubauten tauchen in das Grundwasser ein.
Im Umfeld des Plangebiets sind mit dem Rheinufertunnel, dem Rheinturm und vermutlich der vierstöckigen Tiefgarage des Gebäudes Kavalleriestraße 22 bereits drei Grundwasserbewegungen (teil-)sperrende Bauwerke vorhanden, durch die die unterirdischen Strömungen des Rhein beeinflusst werden.
Die hier zu vergebenen Leistungen sind für beide Bauvorhaben (1 und 2) zu erbringen.
Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen inkl. Besonderer Leistungen der LPH 1- 8 bzw. 9 in Anlehnung an die HOAI 2021 folgender Leistungsbilder:
- Objektplanung Ingenieurbauwerk Baugrube
- Objektplanung unterirdischer Rückbau Tiefgarage ehemaliges Innenministerium
- Tragwerksplanung Baugrubenumschließung
- Geotechnischer Bericht (einschl. Hydrogeologie sowie Belastung / Kontamination Baugrund und Grundwasser)
- Beratung von und Abstimmung mit den Planungsteams der beiden Bauvorhaben 1 und 2, insbesondere den Tragwerksplanern
Die Leistungen für die Tragwerksplanung der Bauvorhaben 1 und 2 werden in separaten Verfahren vergeben.
Annahme für Planung und Bau der Baugrube einschl. unterirdischer Rückbau ist ein paralleler zeitlicher Fortschritt der Bauvorhaben 1 und 2. Für den Fall, dass der zeitliche Fortschritt der beiden Bauvorhaben unterschiedlich ist, ist in jeder Leistungsphase zusätzlich zur gemeinsamen Baugrube für die Bauvorhaben 1 und 2 eine Variante zu planen, die es erlaubt, dass eine Teilbaugrube nur für eines der beiden Bauvorhaben errichtet wird, so dass ohne Verzögerung die Gründung und das aufgehende Gebäude des jeweiligen Bauvorhabens errichtet werden kann.
Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.