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1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Eine bessere Beurteilung der Eignung (Mehr an Eignung) können die Bewerber durch Vorlage mindestens einer Referenz nachweisen, die die Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen von Bauvorhaben betrifft, die den Bau von Gebäuden zum Gegenstand haben, bei denen tragende oder nicht tragende Bauteile (Fassade und/oder Wände) des Gebäudes in einer Holzbauweise errichtet wurden. Es werden Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 bzw. die Inbetriebnahme des Gebäudes nach dem 1.1.2015 erfolgt ist.
Eine bessere Beurteilung der Eignung (Mehr an Eignung) können die Bewerber ferner durch Vorlage mindestens einer Referenz nachweisen, die die Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen von Bauvorhaben betrifft, die den Bau von Bürogebäuden oder Verwaltungsgebäuden mit einer ganz überwiegenden Büronutzung zum Gegenstand haben, dessen anrechenbaren Kosten i. S. d. § 33 HOAI mindestens 3 Mio. EUR netto betragen haben und bei dem die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 8 i. S. d. § 34 HOAI erbracht worden sind. Es werden Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 bzw. die Inbetriebnahme des Gebäudes nach dem 1.1.2015 erfolgt ist.
Hinsichtlich der Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Für diese Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 3, der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen. Zu diesen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzpunkt) genutzt werden.
5. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
6. Die geforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
I. Mindestanforderung an die Bürogröße
Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber über ein Projektteam von 4 Personen verfügen, die über ein Studium der Architektur mit dem Abschluss Bachelor/ Master oder gleichwertig verfügen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung von vergleichbaren Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 2 Referenzobjekte anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Die Referenzen müssen die Planung des Neubaus oder die grundlegende Sanierung, die einem Neubau entspricht von Bildungs-, Krankenhaus- oder Verwaltungsgebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Gegenstand haben.
Die anrechenbaren Kosten i. S. d. § 33 HOAI müssen mindestens 4 Mio. EUR netto betragen haben, es müssen mindestens die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 8 i. S. d. § 34 HOAI erbracht worden sein.
Die Referenzen müssen Projekte betreffen, im Rahmen der die Realisierung der Bauleistung nach Maßgabe der VOB/A bzw. VOB/A EU vergeben wurde.
Bei den Referenzen muss die Fertigstellung (d. h. Abschluss der Lph. 8, alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2015 erfolgt sein.
Zu den Referenzen hat der Bewerber mitzuteilen, inwieweit sie von den zur Ausführung vorgesehenen Personen erbracht worden sind; ebenso Namen, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers.
Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu machen (max. 3 DINA4-Seiten).
Zusätzliche Referenzen erhöhen die Beurteilung der Eignung.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.