Die Gesamtmaßnahme „Umbau Radiologie“ umfasst folgende Teilmaßnahmen, die alle zu planen, umzusetzen und somit ganzheitlich anzubieten sind: Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss und Einbau von 4 Großgeräten sowie Umbau einer DSA-Anlage Umbau im 1. Untergeschoss zur Unterbringung der Labore des Instituts für Zelluläre Neurowissenschaften (IZN) Begleitung der Objektplanung verschiedener Haustechnischer Maßnahmen Brandschutzsanierung in den jeweiligen Bereichen Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist. Im Einzelnen ist demnach wie folgt zu planen: Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss Der umzubauende Bereich der Neuroradiologie befindet sich im Erdgeschoss und umfasst in etwa eine Fläche von 685,00 m. Ziel ist, neben der Erneuerung der Geräteinfrastruktur, auch eine Optimierung des Workflows zu erreichen, eine gute Orientierung der Wege für Patienten zu verbessern und die Arbeitsplatzqualität für alle Mitarbeiter zu erhöhen. Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit. Im Einzelnen sind folgende Großgeräte betroffen: MRT: Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen. DSA/MFA: Der notwendige Umbau der vorhandenen, monopolaren Anlage ist nach derzeitigem Stand auch mit baulichen Änderungen verbunden. Die vorhandene biplanare Anlage ist zeitnah zu ersetzen und räumlich zu erweitern. Röntgen: Der vorhandene Buky Arbeitsplatz wird nicht an derselben Stelle ertüchtigt. Er ist vorgesehen, den bereits eingelagerten Carestream Arbeitsplatz im jetzigen CT-Warteraum zu errichten. CT: Das derzeitig vorhandene CT-Altgerät soll am Standort verbleiben, um die Redundanz des neuen CT sicher zu stellen. Am Standort soll ein neues Gerät der neuesten Generation eingebaut werden. Für das beschriebene Vorhaben werden TGA-Planungsleistungen der LPH 1-9 benötigt, die mit der hier in Rede stehenden Ausschreibung beschafft werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2021-027-736.2
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme „Umbau Radiologie“ umfasst folgende Teilmaßnahmen, die alle zu planen, umzusetzen und somit ganzheitlich anzubieten sind:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss und Einbau von 4 Großgeräten sowie Umbau einer DSA-Anlage
Umbau im 1. Untergeschoss zur Unterbringung der Labore des Instituts für Zelluläre Neurowissenschaften (IZN)
Begleitung der Objektplanung verschiedener Haustechnischer Maßnahmen
Brandschutzsanierung in den jeweiligen Bereichen
Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist.
Im Einzelnen ist demnach wie folgt zu planen:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss
Der umzubauende Bereich der Neuroradiologie befindet sich im Erdgeschoss und umfasst in etwa eine Fläche von 685,00 m
Ziel ist, neben der Erneuerung der Geräteinfrastruktur, auch eine Optimierung des Workflows zu erreichen, eine gute Orientierung der Wege für Patienten zu verbessern und die Arbeitsplatzqualität für alle Mitarbeiter zu erhöhen.
Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit.
Im Einzelnen sind folgende Großgeräte betroffen:
MRT:
Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen.
DSA/MFA:
Der notwendige Umbau der vorhandenen, monopolaren Anlage ist nach derzeitigem Stand auch mit baulichen Änderungen verbunden. Die vorhandene biplanare Anlage ist zeitnah zu ersetzen und räumlich zu erweitern.
Röntgen:
Der vorhandene Buky Arbeitsplatz wird nicht an derselben Stelle ertüchtigt. Er ist vorgesehen, den bereits eingelagerten Carestream Arbeitsplatz im jetzigen CT-Warteraum zu errichten.
CT:
Das derzeitig vorhandene CT-Altgerät soll am Standort verbleiben, um die Redundanz des neuen CT sicher zu stellen. Am Standort soll ein neues Gerät der neuesten Generation eingebaut werden.
Für das beschriebene Vorhaben werden TGA-Planungsleistungen der LPH 1-9 benötigt, die mit der hier in Rede stehenden Ausschreibung beschafft werden sollen.
Die Gesamtmaßnahme „Umbau Radiologie“ umfasst folgende Teilmaßnahmen, die alle zu planen, umzusetzen und somit ganzheitlich anzubieten sind:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss und Einbau von 4 Großgeräten sowie Umbau einer DSA-Anlage
Umbau im 1. Untergeschoss zur Unterbringung der Labore des Instituts für Zelluläre Neurowissenschaften (IZN)
Begleitung der Objektplanung verschiedener Haustechnischer Maßnahmen
Brandschutzsanierung in den jeweiligen Bereichen
Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist.
Im Einzelnen ist demnach wie folgt zu planen:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss
Der umzubauende Bereich der Neuroradiologie befindet sich im Erdgeschoss und umfasst in etwa eine Fläche von 685,00 m
Ziel ist, neben der Erneuerung der Geräteinfrastruktur, auch eine Optimierung des Workflows zu erreichen, eine gute Orientierung der Wege für Patienten zu verbessern und die Arbeitsplatzqualität für alle Mitarbeiter zu erhöhen.
Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit.
Im Einzelnen sind folgende Großgeräte betroffen:
MRT:
Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen.
DSA/MFA:
Der notwendige Umbau der vorhandenen, monopolaren Anlage ist nach derzeitigem Stand auch mit baulichen Änderungen verbunden. Die vorhandene biplanare Anlage ist zeitnah zu ersetzen und räumlich zu erweitern.
Röntgen:
Der vorhandene Buky Arbeitsplatz wird nicht an derselben Stelle ertüchtigt. Er ist vorgesehen, den bereits eingelagerten Carestream Arbeitsplatz im jetzigen CT-Warteraum zu errichten.
CT:
Das derzeitig vorhandene CT-Altgerät soll am Standort verbleiben, um die Redundanz des neuen CT sicher zu stellen. Am Standort soll ein neues Gerät der neuesten Generation eingebaut werden.
Für das beschriebene Vorhaben werden TGA-Planungsleistungen der LPH 1-9 benötigt, die mit der hier in Rede stehenden Ausschreibung beschafft werden sollen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-16 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 136-361159
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme „Umbau Radiologie“ umfasst folgende Teilmaßnahmen, die alle zu planen, umzusetzen und somit ganzheitlich anzubieten sind:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss und Einbau von 4 Großgeräten sowie Umbau einer DSA-Anlage
Umbau im 1. Untergeschoss zur Unterbringung der Labore des Instituts für Zelluläre Neurowissenschaften (IZN)
Begleitung der Objektplanung verschiedener Haustechnischer Maßnahmen
Brandschutzsanierung in den jeweiligen Bereichen
Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist.
Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist.
Im Einzelnen ist demnach wie folgt zu planen:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss
Der umzubauende Bereich der Neuroradiologie befindet sich im Erdgeschoss und umfasst in etwa eine Fläche von 685,00 m
Ziel ist, neben der Erneuerung der Geräteinfrastruktur, auch eine Optimierung des Workflows zu erreichen, eine gute Orientierung der Wege für Patienten zu verbessern und die Arbeitsplatzqualität für alle Mitarbeiter zu erhöhen.
Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit.
Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit.
Im Einzelnen sind folgende Großgeräte betroffen:
MRT:
Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen.
Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen.
DSA/MFA:
Der notwendige Umbau der vorhandenen, monopolaren Anlage ist nach derzeitigem Stand auch mit baulichen Änderungen verbunden. Die vorhandene biplanare Anlage ist zeitnah zu ersetzen und räumlich zu erweitern.
Röntgen:
Der vorhandene Buky Arbeitsplatz wird nicht an derselben Stelle ertüchtigt. Er ist vorgesehen, den bereits eingelagerten Carestream Arbeitsplatz im jetzigen CT-Warteraum zu errichten.
CT:
Das derzeitig vorhandene CT-Altgerät soll am Standort verbleiben, um die Redundanz des neuen CT sicher zu stellen. Am Standort soll ein neues Gerät der neuesten Generation eingebaut werden.
Für das beschriebene Vorhaben werden TGA-Planungsleistungen der LPH 1-9 benötigt, die mit der hier in Rede stehenden Ausschreibung beschafft werden sollen.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Bonn
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den Fall, dass den Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt) Elektronischer Auszug ist ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen, technischen, vor allem fachlichen Größenordnung, im Sinne bereits erbrachter gleichwertiger Planungsleistungen, verfügt. Es müssen 3 KO-Kriterien über eingereichte Referenzen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen, technischen, vor allem fachlichen Größenordnung, im Sinne bereits erbrachter gleichwertiger Planungsleistungen, verfügt. Es müssen 3 KO-Kriterien über eingereichte Referenzen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen.
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen zu erläutern. Die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
KO-Kriterium 1: Umgang mit Bestandsgebäuden im Gesundheitswesen
Umplanung eines Bestandsgebäudes im Gesundheitswesen, Umsetzung der Planung und Nachweis über fundierte Erfahrungen im Umgang mit Altbauten
KO-Kriterium 2: Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber in einer finanziellen Größenordnung von mindestens 1 Mio. EUR netto Baukosten für die KG 300
KO-Kriterium 3: Projekt mit sehr hohem Anspruch an Ablaufpläne aufgrund mehrerer Bauabschnitte
Planung und Ausführung einer Umbaumaßnahme mit mindestens 3 Bauabschnitten, die aufgrund notwendiger Umzüge der einzelnen Abteilungen zeitlich aufeinander folgen. Aufstellung und Einhaltung der organisatorischen und zeitlichen Ablaufpläne und Planung und Umsetzung der Umzugskaskaden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Planung und Ausführung einer Umbaumaßnahme mit mindestens 3 Bauabschnitten, die aufgrund notwendiger Umzüge der einzelnen Abteilungen zeitlich aufeinander folgen. Aufstellung und Einhaltung der organisatorischen und zeitlichen Ablaufpläne und Planung und Umsetzung der Umzugskaskaden.
Mindeststandards:
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen, technischen, vor allem fachlichen Größenordnung, im Sinne bereits erbrachter gleichwertiger Planungsleistungen, verfügt. Es müssen 3 KO-Kriterien über eingereichte Referenzen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen.
Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen, technischen, vor allem fachlichen Größenordnung, im Sinne bereits erbrachter gleichwertiger Planungsleistungen, verfügt. Es müssen 3 KO-Kriterien über eingereichte Referenzen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen.
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen zu erläutern. Die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
KO-Kriterium 1: Umgang mit Bestandsgebäuden im Gesundheitswesen
Umplanung eines Bestandsgebäudes im Gesundheitswesen, Umsetzung der Planung und Nachweis über fundierte Erfahrungen im Umgang mit Altbauten
KO-Kriterium 2: Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber in einer finanziellen Größenordnung von mindestens 1 Mio. EUR netto Baukosten für die KG 300
KO-Kriterium 3: Projekt mit sehr hohem Anspruch an Ablaufpläne aufgrund mehrerer Bauabschnitte
Planung und Ausführung einer Umbaumaßnahme mit mindestens 3 Bauabschnitten, die aufgrund notwendiger Umzüge der einzelnen Abteilungen zeitlich aufeinander folgen. Aufstellung und Einhaltung der organisatorischen und zeitlichen Ablaufpläne und Planung und Umsetzung der Umzugskaskaden.
Planung und Ausführung einer Umbaumaßnahme mit mindestens 3 Bauabschnitten, die aufgrund notwendiger Umzüge der einzelnen Abteilungen zeitlich aufeinander folgen. Aufstellung und Einhaltung der organisatorischen und zeitlichen Ablaufpläne und Planung und Umsetzung der Umzugskaskaden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen, technischen, vor allem fachlichen Größenordnung, im Sinne bereits erbrachter gleichwertiger Planungsleistungen, verfügt. Es müssen 3 KO-Kriterien über eingereichte Referenzen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen.
Zum Nachweis der Eignung der Bieter ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen, technischen, vor allem fachlichen Größenordnung, im Sinne bereits erbrachter gleichwertiger Planungsleistungen, verfügt. Es müssen 3 KO-Kriterien über eingereichte Referenzen erfüllt werden, um die Eignung des Bieters zur Durchführung der Leistung nachvollziehen Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen.
Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen zu erläutern. Die Angabe darüber hinausgehender Referenzen ist möglich.
Bei den folgenden Kriterien handelt es sich um KO-Kriterien:
KO-Kriterium 1: Umgang mit Bestandsgebäuden im Gesundheitswesen
Umplanung eines Bestandsgebäudes im Gesundheitswesen, Umsetzung der Planung und Nachweis über fundierte Erfahrungen im Umgang mit Altbauten
KO-Kriterium 2: Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber
Planung und Ausführung (Umbau oder Neubau) eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber in einer finanziellen Größenordnung von mindestens 1 Mio. EUR netto Baukosten für die KG 300
KO-Kriterium 3: Projekt mit sehr hohem Anspruch an Ablaufpläne aufgrund mehrerer Bauabschnitte
Planung und Ausführung einer Umbaumaßnahme mit mindestens 3 Bauabschnitten, die aufgrund notwendiger Umzüge der einzelnen Abteilungen zeitlich aufeinander folgen. Aufstellung und Einhaltung der organisatorischen und zeitlichen Ablaufpläne und Planung und Umsetzung der Umzugskaskaden.
Planung und Ausführung einer Umbaumaßnahme mit mindestens 3 Bauabschnitten, die aufgrund notwendiger Umzüge der einzelnen Abteilungen zeitlich aufeinander folgen. Aufstellung und Einhaltung der organisatorischen und zeitlichen Ablaufpläne und Planung und Umsetzung der Umzugskaskaden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt; dies gilt auch für den Fall des Wechsels des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaft muss der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt; dies gilt auch für den Fall des Wechsels des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaft muss der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden je Versicherungsfall 10 000 000,00 EUR
Für sonstige Schäden je Versicherungsfall 10 000 000,00 EUR
(jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Zum Nachweis des Bestehens der Versicherung hat der AN dem AG vor, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins zu übersenden; auf schriftliches Verlangen des AG ist der AN jederzeit verpflichtet, auch den Fortbestand des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit nachzuweisen.
Zum Nachweis des Bestehens der Versicherung hat der AN dem AG vor, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins zu übersenden; auf schriftliches Verlangen des AG ist der AN jederzeit verpflichtet, auch den Fortbestand des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 55 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 136-361159 (2021-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme "Umbau Radiologie" umfasst folgende Teilmaßnahmen, die alle zu planen, umzusetzen und somit ganzheitlich anzubieten sind:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss und Einbau von 4 Großgeräten sowie Umbau einer DSA-Anlage
Umbau im 1. Untergeschoss zur Unterbringung der Labore des Instituts für Zelluläre Neurowissenschaften (IZN)
Begleitung der Objektplanung verschiedener Haustechnischer Maßnahmen
Brandschutzsanierung in den jeweiligen Bereichen
Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist.
Im Einzelnen ist demnach wie folgt zu planen:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss
Der umzubauende Bereich der Neuroradiologie befindet sich im Erdgeschoss und umfasst in etwa eine Fläche von 685,00 m².
Ziel ist, neben der Erneuerung der Geräteinfrastruktur, auch eine Optimierung des Workflows zu erreichen, eine gute Orientierung der Wege für Patienten zu verbessern und die Arbeitsplatzqualität für alle Mitarbeiter zu erhöhen.
Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit.
Im Einzelnen sind folgende Großgeräte betroffen:
MRT:
Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen.
DSA/MFA:
Der notwendige Umbau der vorhandenen, monopolaren Anlage ist nach derzeitigem Stand auch mit baulichen Änderungen verbunden. Die vorhandene biplanare Anlage ist zeitnah zu ersetzen und räumlich zu erweitern.
Röntgen:
Der vorhandene Buky Arbeitsplatz wird nicht an derselben Stelle ertüchtigt. Er ist vorgesehen, den bereits eingelagerten Carestream Arbeitsplatz im jetzigen CT-Warteraum zu errichten.
CT:
Das derzeitig vorhandene CT-Altgerät soll am Standort verbleiben, um die Redundanz des neuen CT sicher zu stellen. Am Standort soll ein neues Gerät der neuesten Generation eingebaut werden.
Für das beschriebene Vorhaben werden TGA-Planungsleistungen der LPH 1-9 benötigt, die mit der hier in Rede stehenden Ausschreibung beschafft werden sollen.
Die Gesamtmaßnahme "Umbau Radiologie" umfasst folgende Teilmaßnahmen, die alle zu planen, umzusetzen und somit ganzheitlich anzubieten sind:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss und Einbau von 4 Großgeräten sowie Umbau einer DSA-Anlage
Umbau im 1. Untergeschoss zur Unterbringung der Labore des Instituts für Zelluläre Neurowissenschaften (IZN)
Begleitung der Objektplanung verschiedener Haustechnischer Maßnahmen
Brandschutzsanierung in den jeweiligen Bereichen
Die Vertragsleistungen sollen die Planung der vorhergehend beschriebenen Umbaumaßnahmen sowie die dazugehörigen Brandschutzsanierungen mit den derzeit bereits im Gebäude laufenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen umfassen und die Koordination derselben, so dass ein kontinuierlicher Bauablauf gewährleistet ist.
Im Einzelnen ist demnach wie folgt zu planen:
Umbau Bereich Neuroradiologie im Erdgeschoss
Der umzubauende Bereich der Neuroradiologie befindet sich im Erdgeschoss und umfasst in etwa eine Fläche von 685,00 m².
Ziel ist, neben der Erneuerung der Geräteinfrastruktur, auch eine Optimierung des Workflows zu erreichen, eine gute Orientierung der Wege für Patienten zu verbessern und die Arbeitsplatzqualität für alle Mitarbeiter zu erhöhen.
Die Umstrukturierung der Neuroradiologie muss unter Sicherstellung des Weiterbetriebs und der medizinischen Vollversorgung erfolgen. Das bedeutet, dass die Umbaumaßnahmen so zu gestalten sind, dass mindestens immer ein Gerät einer Funktion in Betrieb gehalten werden muss. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kann dies nur durch Flächenerweiterung gewährleistet werden. Mit dem Nutzer der Neuroradiologie wurden bereits die Prioritäten im Hinblick auf den Austausch der Geräte besprochen und festgelegt, welche die Reihenfolge der Bauphasen beeinflusst. Wesentliche Faktoren waren hierbei neben dem zu erwartenden Umfang der einzelnen Maßnahmen auch das jeweilige Gerätealter mit den aktuellen Ausfallquoten und die damit verbundene Dringlichkeit.
Im Einzelnen sind folgende Großgeräte betroffen:
MRT:
Für den Einbau von zwei 3T-MRT mit ausreichend dimensionierten Kabinen und Bedienraumflächen ist es erforderlich auf der vorgesehenen Fläche befindliche Laborräume zu verlagern. Um den Erhalt mindestens eines Bestand-MRT zu gewährleisten, ist daher die Herstellung der Labor-Ersatzräume im Gebäude eine der ersten notwendigen Maßnahmen.
DSA/MFA:
Der notwendige Umbau der vorhandenen, monopolaren Anlage ist nach derzeitigem Stand auch mit baulichen Änderungen verbunden. Die vorhandene biplanare Anlage ist zeitnah zu ersetzen und räumlich zu erweitern.
Röntgen:
Der vorhandene Buky Arbeitsplatz wird nicht an derselben Stelle ertüchtigt. Er ist vorgesehen, den bereits eingelagerten Carestream Arbeitsplatz im jetzigen CT-Warteraum zu errichten.
CT:
Das derzeitig vorhandene CT-Altgerät soll am Standort verbleiben, um die Redundanz des neuen CT sicher zu stellen. Am Standort soll ein neues Gerät der neuesten Generation eingebaut werden.
Für das beschriebene Vorhaben werden TGA-Planungsleistungen der LPH 1-9 benötigt, die mit der hier in Rede stehenden Ausschreibung beschafft werden sollen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.