Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unter-versorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2021-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: 12-2021-1-Unna
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unter-versorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unter-versorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation während des gesamten Auswahlverfahrens ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel über die genannte Vergabeplattform erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9WRNC9
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unter-versorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unter-versorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
s. oben unter Punkt "Kurze Beschreibung"
Dauer: 84 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unna
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-12-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 55
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Privatkundenprodukt
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt
Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation während des gesamten Auswahlverfahrens ausschließlich unter Verwendung elektronischer Mittel über die genannte Vergabeplattform erfolgt.
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die gegenständliche Vergabe keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Vergabeverstöße zuständig. Diese Frage kann von der örtlich zuständigen Vergabekammer bestätigt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
In Anwendung der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die gegenständliche Vergabe keine Anwendung. Die Vergabekammern sind daher nicht für die Nachprüfung etwaiger Vergabeverstöße zuständig. Diese Frage kann von der örtlich zuständigen Vergabekammer bestätigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2021/S 245-645738 (2021-12-13)
Ergänzende Angaben (2021-12-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2022-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unterversorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Im Zuge des Verfahrens hat sich aufgrund einer Bieterfrage, die umfänglich geprüft wurde, eine Anpassung der Gebietskulisse ergeben. In Unterlage B_Leistungsbeschreibung wurde ursprünglich die Erschließung und Versorgung von 616 Privat- und 43 Gewerbeadressen gefordert. Nunmehr sind 502 Privat- sowie 22 Gewerbeadressen zu erschließen und zu versorgen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wird aufgrund der Änderung der Gebietskulisse auf Freitag, den 28.01.2022, 12:00 Uhr verlängert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Änderungen in den Anlagen A_Rahmenbedingungen und B_Leistungsbeschreibung, die nun im Projektraum zur Verfügung stehen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unterversorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Im Zuge des Verfahrens hat sich aufgrund einer Bieterfrage, die umfänglich geprüft wurde, eine Anpassung der Gebietskulisse ergeben. In Unterlage B_Leistungsbeschreibung wurde ursprünglich die Erschließung und Versorgung von 616 Privat- und 43 Gewerbeadressen gefordert. Nunmehr sind 502 Privat- sowie 22 Gewerbeadressen zu erschließen und zu versorgen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wird aufgrund der Änderung der Gebietskulisse auf Freitag, den 28.01.2022, 12:00 Uhr verlängert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Änderungen in den Anlagen A_Rahmenbedingungen und B_Leistungsbeschreibung, die nun im Projektraum zur Verfügung stehen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unterversorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unterversorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Im Zuge des Verfahrens hat sich aufgrund einer Bieterfrage, die umfänglich geprüft wurde, eine Anpassung der Gebietskulisse ergeben. In Unterlage B_Leistungsbeschreibung wurde ursprünglich die Erschließung und Versorgung von 616 Privat- und 43 Gewerbeadressen gefordert. Nunmehr sind 502 Privat- sowie 22 Gewerbeadressen zu erschließen und zu versorgen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wird aufgrund der Änderung der Gebietskulisse auf Freitag, den 28.01.2022, 12:00 Uhr verlängert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Änderungen in den Anlagen A_Rahmenbedingungen und B_Leistungsbeschreibung, die nun im Projektraum zur Verfügung stehen.
Im Zuge des Verfahrens hat sich aufgrund einer Bieterfrage, die umfänglich geprüft wurde, eine Anpassung der Gebietskulisse ergeben. In Unterlage B_Leistungsbeschreibung wurde ursprünglich die Erschließung und Versorgung von 616 Privat- und 43 Gewerbeadressen gefordert. Nunmehr sind 502 Privat- sowie 22 Gewerbeadressen zu erschließen und zu versorgen. Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wird aufgrund der Änderung der Gebietskulisse auf Freitag, den 28.01.2022, 12:00 Uhr verlängert. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Änderungen in den Anlagen A_Rahmenbedingungen und B_Leistungsbeschreibung, die nun im Projektraum zur Verfügung stehen.