Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenem Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Teilnahmeanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben bzw. elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis zum unter IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der Vergabeplattform eingegangen sein.
Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Der Bewerbungsbogen steht an der unter I.3) angegebenen Stelle uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Bewerberbogen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen):
— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV (im Bewerberbogen) +,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (im Bewerberbogen),
— Eigenerklärung zur Anzahl der technischen Fachkräfte (Im Bewerberbogen) des Bewerbers. Eine Mindestzahl von 3 wird gefordert,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen,
— ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft -durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung,
— Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen. Alternativ Nachweis einer schriftl. Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte u. nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. Sofern der Versicherungsschutz nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird muss er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in digitaler Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB,
— Nachweis von 2 Referenzprojektes (im Bewerberbogen) (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden. Jedes Referenzprojekt darf nur von einem Bewerber eingereicht werden. Sollte ein Projekt mehrfach eingereicht werden so wird es nur als Referenz des ursprünglichen Urhebers anerkannt): Nachweis von 2 zum Ende der Teilnahmefrist fertiggestellten Refererenzprojekten vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestanforderungen:
Referenz A:
— Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI, Leistungsphasen 2-5 vollständig durch den Bewerber erbracht Einordnung in Honorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.4.2011,
— Herstellungskosten mindestens 1,5 Mio. EUR KG 300 + 400 netto Referenz B: Leistungen Freianlagenplanung gemäß §§38-40 HOAI, LP 2-3+5 vollständig durch den Bewerber erbracht, Einordnung in Honorarzone III oder höher,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 30.4.2011,
— Herstellungskosten mindestens 0,10 Mio. EUR KG500 netto.
Zusätzlich ist zu jedem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend§56 (2) VgV/§ 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los unter Rechtsaufsicht getroffen. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrückern gelost.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Alle Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Den ausgewählten Teilnehmer werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.
Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:
— städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— Architektonische und freiraumplanerische Qualität,
— Nachhaltigkeit,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit.