Zusätzliche Informationen
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan für Planung und Ausführung
Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und Ausführungsfristen für den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt Südende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Übergabe Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
10. Gesamtmaßnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.