Ausführung von Dämmarbeiten an: Sanitärtechnischen Anlagen Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell Gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Heizungsanlagen Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die Gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen RLT-Anlagen Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung. Leistungsumfang: Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen — ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch, — ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen, — ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech. Dämmung an Heizungsanlagen — ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech. Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen — ca. 455 m Wärmedämmung an eckigen Luftleitungen mit Mineralwolle, — ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit Mineralwolle, — ca. 64 m Kältedämmung für Lüftungskanäle und -rohr aus Vinylkautschuk, — ca. 200 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2021-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmedämmarbeiten
Referenznummer: 8-650 / 5535
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Dämmarbeiten an:
Sanitärtechnischen Anlagen
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell Gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Heizungsanlagen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die Gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen
RLT-Anlagen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Leistungsumfang:
Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen
— ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch,
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen,
— ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an Heizungsanlagen
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen
— ca. 455 m
— ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit Mineralwolle,
— ca. 64 m
— ca. 200 m
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell Gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Heizungsanlagen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die Gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen
RLT-Anlagen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Leistungsumfang:
Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen
— ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch,
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen,
— ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an Heizungsanlagen
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen
— ca. 455 m
— ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit Mineralwolle,
— ca. 64 m
— ca. 200 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wärmedämmarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-25 đź“…
Einreichungsfrist: 2021-08-24 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-14 đź“…
Datum des Endes: 2022-09-02 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 124-327372
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
10. GesamtmaĂźnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
10. GesamtmaĂźnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Dämmarbeiten an:
Sanitärtechnischen Anlagen
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell Gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Heizungsanlagen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die Gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die Gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen
RLT-Anlagen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50 m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Leistungsumfang:
Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen
— ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch,
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen,
— ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an Heizungsanlagen
— ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech.
Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen
— ca. 455 m
— ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit Mineralwolle,
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
10. GesamtmaĂźnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
Reuterstrasse 51
51465 Bergisch Gladbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der/die Bieter/in hat, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
Der/die Bieter/in hat, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über
— seinen/ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— seinen/ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die von ihm/ihr ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— die Zahl der bei ihm/ihr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,
— die ihm/ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,
— das von ihm/ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,
— die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, auch für Nachunternehmer vorzulegen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
—— des Finanzamtes,
—— der Berufsgenossenschaft,
—— der Sozialversicherung.
Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen:
a) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Handelsregisterauszug oder Berufsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle,
b) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle,
c) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers.
— Die Nachweise zu a) – c) dürfen zum Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter haben zu a) – c) gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
d) Eigenerklärung,
e) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
e) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
f) Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegen-den Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Erklärung zu d) sowie – auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers – die Nachweise zu a) – c) vorzulegen,
f) Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegen-den Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Erklärung zu d) sowie – auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers – die Nachweise zu a) – c) vorzulegen,
g) Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit nach lit. f) geplant ist, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.
g) Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit nach lit. f) geplant ist, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (in Kopie);
(2) Bankauskunft, die Aufschluss über die gegenwärtige Finanzlage des Unternehmens gibt. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein (in Kopie);
(3) Eigenauskunft zur Bonität des Unternehmens bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel o. a.) oder ein gleichwertiger Nachweis eines Wirtschaftsprüfers (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Eigenauskunft zur Bonität des Unternehmens bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel o. a.) oder ein gleichwertiger Nachweis eines Wirtschaftsprüfers (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Darstellung von mindestens 3 gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), von denen mindestens 2 für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein müssen. Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die dort bezifferten Menge an Komponenten.
1) Darstellung von mindestens 3 gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), von denen mindestens 2 für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein müssen. Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die dort bezifferten Menge an Komponenten.
Die Referenzleistungen müssen außerdem für mindestens 2 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein, von denen einer ein öffentlicher Auftraggber sein muss.
Die Darstellung der Referenz muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
(i) Name des Auftraggebers,
(ii) Leistungszeitraum (von – bis),
(iii) Inhalt und Umfang der Leistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sind die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich.
(iii) Inhalt und Umfang der Leistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sind die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich.
(2) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zu Sicherung der Qualität; der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in Kopie) erbracht werden.
(3) Sachkundenachweis TRGS 519 und 521.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung: Siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-18 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: https://www.vmp-rheinland.de
Zusätzliche Informationen: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 2.6.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.6.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.8.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 2.9.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:
— Zugehörige Berechnungen.
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung.
Durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe
Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
— Dämmung 85 Arbeitstage,
— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.
7. Neubau Nordtrakt
— Dämmung 51 Arbeitstage,
8. Aula
— Dämmung 40 Arbeitstage,
9. Verwaltung
— Dämmung 28 Arbeitstage,
10. GesamtmaĂźnahme
— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,
— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,
— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,
— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.
Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausführung von Dämmarbeiten an:
Sanitärtechnischen Anlagen
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell
gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Heizungsanlagen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die
gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen
RLT-Anlagen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Leistungsumfang:
Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen
- ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch
- ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen
- ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech
Dämmung an Heizungsanlagen
- ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen
einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech
Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen
- ca. 455 m² Wärmedämmung an eckigen Luftleitungen mit
Mineralwolle
- ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit
Mineralwolle
- ca. 64 m² Kältedämmung für Lüftungskanäle und -rohr aus
Vinylkautschuk
- ca. 200 m² Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell
gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Heizungsanlagen
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die
gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen
RLT-Anlagen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Leistungsumfang:
Dämmung an sanitärtechnischen Anlagen
- ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch
- ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen
- ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech
Dämmung an Heizungsanlagen
- ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen
einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech
Dämmung an raumlufttechnischen Anlagen
- ca. 455 m² Wärmedämmung an eckigen Luftleitungen mit
Mineralwolle
- ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit
Mineralwolle
- ca. 64 m² Kältedämmung für Lüftungskanäle und -rohr aus
Vinylkautschuk
- ca. 200 m² Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 02.06.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.06.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.08.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 02.09.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl. :
- Zugehörige Berechnungen
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe
Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
-- Dämmung 85 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
7. Neubau Nordtrakt
- Dämmung 51 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
8. Aula
- Dämmung 40 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
9. Verwaltung
- Dämmung 28 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
10. GesamtmaĂźnahme
- Revisionsunterlagen
(freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme /
VOB-Abnahme
- SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche
- Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme
- Ăśbergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Eckterminplan fĂĽr Planung und AusfĂĽhrung
AusfĂĽhrungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:
Die AusfĂĽhrungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.
Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.
Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
AusfĂĽhrungsdauer und AusfĂĽhrungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Planvorlage- und AusfĂĽhrungsfristen fĂĽr den AN:
Leistungsbeginn 14.10.2021
Baubeginn mit Sanierung im Mitteltrakt 24.11.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 02.06.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.06.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.08.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 02.09.2022
Es sind mehreren kurzen Unterbrechungen (ca 5 an der Zahl) gemäß Terminplan mit einzuplanen und einzurechnen.
Eckterminplan für Dämmarbeiten Planung und Ausführung
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl. :
- Zugehörige Berechnungen
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe
Montageplanung
Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung
Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn
6. Mitteltrakt
-- Dämmung 85 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
7. Neubau Nordtrakt
- Dämmung 51 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
8. Aula
- Dämmung 40 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
9. Verwaltung
- Dämmung 28 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
10. GesamtmaĂźnahme
- Revisionsunterlagen
(freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme /
VOB-Abnahme
- SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche
- Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme
- Ăśbergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kalt- und Warmwasserleitungen sind nach der aktuell
gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die gedämmten Trinkwasserleitungen in frei verlegten Gebäudebereichen (UG) und Zentralen.
Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen.
Die Heizungsleitungen sind nach der aktuell gültigen EnEV zu dämmen. Zusätzliche Alu-Grobkorn Mantelverkleidung für die
gedämmten Heizungsleitungen. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
Sämtliche Außenluftkanäle sind vom Ansaugpunkt bis an das Lüftungsgerät diffusionsdicht zu dämmen. Zuluftkanäle sind anlagenbezogen vom Lüftungsgerät bis an die zu versorgenden Räume zu dämmen, ebenso durchlaufende Zuluftkanäle. Zusätzliche Blechmantelverkleidung aus verzinktem Stahlblech für stoßgefährdete Bereiche bis 2,50m Höhe und bei Installationen in Zentralen. Bei Kanälen auf dem Dach in wetterfester Ausführung.
- ca. 530 m Wärmedämmung aus Polyethylen-Schlauch
- ca. 2100 m Wärmedämmung mit Mineralwolle als Rohrschalen
- ca. 120 m Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech
einschl. Ummantelung aus nichtprofilierten Blech
- ca. 455 m² Wärmedämmung an eckigen Luftleitungen mit
Mineralwolle
- ca. 190 m Wärmedämmung an runden Luftleitungen mit
- ca. 64 m² Kältedämmung für Lüftungskanäle und -rohr aus
Vinylkautschuk
- ca. 200 m² Ummantelung nachträglich aus nichtprofilierten Blech
siehe Pkt 1.4
Zusätzliche Informationen:
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Leistungsbeginn 14.10.2021
Fertigstellung Sanierung mit Verwaltung 02.06.2022
Baubeginn Nordtrakt 13.06.2022
Fertigstellung Nordtrakt 22.08.2022
Bauende mit Fertigstellung Mitteltrakt SĂĽdende 02.09.2022
1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung
2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl. :
- Zugehörige Berechnungen
3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung
4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung
5. PrĂĽfung / Freigabe der Montageplanung
durch den AG 2 Wochen nach Ăśbergabe
Montageplanung
-- Dämmung 85 Arbeitstage
- VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag
- Dämmung 51 Arbeitstage
- Dämmung 40 Arbeitstage
- Dämmung 28 Arbeitstage
- Revisionsunterlagen
(freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme /
VOB-Abnahme
- SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche
- Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme
- Ăśbergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Nicolaus-Cusanus-Gymnasium Reuterstrasse 51 51465 Bergisch Gladbach