Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Referenzen vom Bewerber/der BG/ARGE vorzulegen:
Die Angaben zu den Referenzen sind in die zur Verfügung gestellten Formblätter (FB) einzutragen.
Grundsätzliche Voraussetzungen:
— Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben,
— Wertbar sind max. 3 Referenzobjekte im Zeitraum der letzten 10 Jahre.
Der Beginn der gewählten Referenz ist das Datum der Auftragserteilung und als Bearbeitungsende gilt das Datum der rechtsgeschäftlichen Abnahme.
Ein Referenzobjekt kann sowohl für eine, wie auch mehrere Wertungskriterien in Frage kommen, wenn Sie die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Dies ist in diesem Fall explizit anzugeben.
Mit den 3 gewählten Referenzobjekten sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
1. Für alle Referenzprojekte ist die Erarbeitung, Betreuung mit gutachterlicher Auswertung eines Meßprogramms nachzuweisen.
2. Mit mindestens einem Referenzobjekt ist die Nutzung und Kalibrierung eines Grundwassermodells nachzuweisen.
3. Mit mindestens einem Referenzobjekt sind Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Es erfolgt ein Ausschluss, sofern diese 3 Mindestanforderungen nicht in mindestens einem Referenzobjekt nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einer wertbaren Mindestanforderung erhält jeweils die angegebenen Wertungspunkte; es sind somit insgesamt 75 Punkte möglich.
Es werden Zusatzpunkte vergeben, wenn nachfolgende Projekteigenschaften, bezogen auf die jeweils einschlägige Mindestanforderung, nachgewiesen werden:
Zu 1. a) Projekt in der Wasserversorgung, maximal 12 Punkte.
b) Überwachung des Einbaus von Messeinrichtungen, Abnahme und Inbetriebnahme, maximal 12 Punkte.
Zu 2. hydrogeologische Untersuchungen in einem ländlich geprägten Einzugsgebiet, 12 Punkte.
Zu 3. Projekt mit Förderung aus öffentlichen Mitteln, maximal 9 Punkte.
Maximal 45 Zusatzpunkte können erzielt werden.
b) Berufliche Leistungsfähigkeit (Personalstärke):
Hierfür ist die Anzahl der Mitarbeiter mit jeweiliger Qualifikation zu benennen.
Zur Wertung ist die aktuelle Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter im technischen Bereich zur Bearbeitung und Betreuung der Maßnahme entscheidend.
Der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist zu erbringen.
Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter:
— 3 Personen, 5 Punkte Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter: > 3 Personen, 20 Punkte Maximal 20 Wertungspunkte können erzielt werden.
Örtliche Präsenz:
X < 50 km, 50 Punkte 50 km ≤ x < 150 km, 25 Punkte x ≥ 150 km, 0 Punkte Maximal 50 Wertungspunkte können erzielt werden.
Insgesamt können 190 Punkte erreicht werden.