1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Ort der Leistung: Gotha🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Gotha
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 725 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt Teil VI.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung UVgO/GWB bzw,
— Nachweis Präqualizierung,
— Erklärung Bietergemeinschaft.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unternehmensangaben gemäß Angebotsvordruck,
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsvordruck).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen bezogen auf die ausgeschriebene Leistung aus den letzten 3 Jahren
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Angebot und Leistungsverzeichnis
Die nachfolgenden Verpflichtungen sind vom Bestbieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf Verlangen der Vergabestelle...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Angebot und Leistungsverzeichnis
Die nachfolgenden Verpflichtungen sind vom Bestbieter, der den Zuschlag erhalten soll, auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 5 Werktagen vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtabgabe der ausgefüllten Verpflichtungen einen Angebotsausschluss nach sich zieht:
— Verpflichtungen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Bietergemeinschaften sind die o. g. Verpflichtungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-16
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I. 1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht...”
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage, Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen.
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126 b BGB einzureichen (siehe Hinweisvermerk in den Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠
URL: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„entsprechend der Regelungen in § 160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„entsprechend der Regelungen in § 160 GWB“
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur A)ngebotsabgae gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Gotha
Postanschrift: 18.-März-Straße 50
Postort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3621-214622📞
E-Mail: schulvw@kreis-gth.de📧
Fax: +49 3621-214672 📠
Quelle: OJS 2021/S 136-359182 (2021-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von 725 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt Schule Teil VI”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 413 975 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von 725 Stück Notebooks für den Einsatz nach Digitalpakt Teil VI
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 136-359182
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: A2021-07-01
Titel: Notebooks für den Einsatz nach DigitalPakt Schule Teil VI
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH / IT Systemhaus Weimar
Postanschrift: Lindenallee 6
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99428
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3643-815164📞
E-Mail: weimar@bechtle.com📧
Fax: +49 3643-815100 📠
Region: Weimarer Land🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 413 975 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“"entsprechend der Regelungen in § 160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
"entsprechend der Regelungen in § 160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgae gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 212-558508 (2021-10-28)