1. Der Teilnahmeantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahme-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht und eigenhändig unterschrieben bei der unter I.1.3 genannten Stelle eingeht.
2. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag sind ebenfalls die geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise in deutscher Sprache einzureichen.
3. Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, in übersetzter (vereidigter Dolmetscher, beglaubigte Übersetzung) vorzulegen und die Gleichwertigkeit zu beweisen.
4. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingungen gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne das die Bewerber hierauf einen Anspruch haben, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) nachzufordern.
6. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbwerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, das Verhandlungsverfahren in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
7. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu bezeichnen. Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Nachunternehmen,
verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten zurückgreifen will, sind sämtliche nach Ziffer III.2) geforderten Bescheinigungen, Erklärungen, Nachweise und sonstige Angaben ebenfalls in Bezug auf die Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen. Außerdem ist eine
rechtsverbindliche Erklärung der Nachunternehmer, verbundenen Unternehmen und/oder sonstigen Dritten vorzulegen, wonach diese in der Lage und bereit sind, die entsprechenden Leistungen, finanziellen Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verfügbarkeitserklärung).
8. Der Antrag ist in der unten bezeichneten Reihenfolge einzureichen.
1.) ausgefülltes und unterschriebenes Bewerberformular
2.) Erklärung zur Bewerbergemeinschaft, sofern relevant
3.) Nachweise zur persönlichen Leistungsfähigkeit
4.) Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
5.) Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit
9. die Prüfung ergeben, dass mehr als 7 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungsvoraussetzungen jeweils einzeln bewerten
und entsprechend gewichten:
- Referenzen mit vergleichbarer Leistungen: 80%
- Nachweis Qualitätsmanagement: 10%
- Zertifikate / Mitgliedschaften: 5%
- Unfallquote: 5%
Hierzu werden diese Eignungsanforderungen jeweils anhand der nachfolgenden Bewertungskriterien bewertet und entsprechend benotet: Die vorgenannten Eignungsanforderungen belegen jeweils ein für die Ausführung der Leistung
4 Punkte: sehr gutes
3 Punkte: gutes
2 Punkte: befriedigendes
1 Punkt: ausreichendes
0 Punkte: nicht ausreichendes
Qualitäts- bzw. Sicherheitsmanagement bzw. Erfahrungsspektrum im Bereich von mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Es werden jeweils nur volle Punktezahlen vergeben.