Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgend aufgeführte Angaben, Erklärungen und Nachweise
sind, soweit sie als "Ausschlusskriterium" gekennzeichnet sind,
zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des
Teilnahmeantrages vorzulegen und führen bei Nichtvorlage zu
einem Ausschluss des Bewerbers. Sonstige fehlende Angaben,
Erklärungen und Nachweise führen bei Nichtvorlage zu einer
Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung. Für die Angaben
des Bewerbers ist die Anlage
"Bewerberfragebogen_GU.xls" zu verwenden.
Erforderliche Angaben/Unterlagen:
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie
desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für
den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein) oder
vergleichbare Dokumente. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige
Bescheinigungen von Gerichts oder Verwaltungsbehörden ihres
Herkunftslandes vorzulegen. (Ausschlusskriterium)
b) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach §§123 + 124
GWB vorliegen. Sofern ein solches Ereignis später im
laufenden Vergabeverfahren eintritt, ist dies der Vergabestelle
unverzüglich anzuzeigen. (Ausschlusskriterium)
c) Erklärung, dass der Bewerber den gesetzlichen Mindestlohn
bzw. tarifliche Vergütungsregelungen sowie Steuern und
Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß zahlt (Ausschlusskriterium)
d) Erklärung, dass das Unternehmen in der Lage ist, die
Angebotserarbeitung und die Abwicklung des gesamten
Auftrags sowie der Dokumentation in der deutschen Sprache
abzuwickeln (Ausschlusskriterium)
e) Erklärung, ob und wenn auf welche Art der Bieter /die
Bietergemeinschaft mit anderen Unternehmen wirtschaftlich
verknüpft ist oder ob und wenn auf welche Art der Bieter /die
Bietergemeinschaft auf den Auftrag bezogen in relevanter
Weise mit Anderen zusammenarbeiten. (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch
entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach
der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen.