Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Sowohl das Vergabeverfahren als auch die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt. Die Verhandlungssprache bei Sitzungen, Besprechungen, usw. ist deutsch. Auch alle Dokumente sind in deutscher Sprache abzufassen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, der ersten Phase, wird europaweit eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung. Unter den geeigneten Unternehmen werden mindestens 3, höchstens 5 ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden und an der folgenden Verhandlung ggf. teilnehmen.
Dem Verfahren liegen die „Bewerbungs- und Vergabebedingungen“ (Formular 511 EU) zugrunde.
Soweit zusätzliche Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Aus-schreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten oder zum Angebot aufgeforderten Unternehmen im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind spätestens bis zum 25.5.2021 ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden spätestens bis zum 28.5.2021 beantwortet.
Fragen zum Angebot sind spätestens bis zum 2.7.2021 ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW an den Auftraggeber zu richten und werden spätestens bis zum 6.7.2021 beantwortet.
Die Fragen der Unternehmen werden ggf. gesammelt und sortiert und dann innerhalb der genannten Fristen beantwortet. Sofern Fragen nicht unternehmensspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Kommunikation auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Die den Unternehmen übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes zu beachten.
Sind für bestimmte Unterlagen, Erklärungen und Nachweise Formulare vorgesehen, müssen die entsprechenden Formulare verwendet werden. Die Formulare werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formulare sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formulare darf nicht abgeändert werden.
Es sind zwingend alle geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie Formulare – sofern zutreffend – abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag muss mindestens Folgendes beinhalten, wobei sich der Auftraggeber die Anforderung weiterer Angaben vorbehält (siehe im Einzelnen auch die „Zusammenstellung Teilnahmeunterlagen“ (Formular 315 EU)):
— „Teilnahmeantrag“ (Formular 314 EU),
— Eignungsnachweise.
Teilnahmefrist und -form:
Der Teilnahmeantrag ist bis zum 8.6.2021, 10.00 Uhr, gemäß Hinweise Einreichung Interessensbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote (Formular 312/322 EU), elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (
http://www.evergabe.nrw.de) einzureichen.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs fordert der Auftraggeber – spätestens am 21.6.2021 – die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe eines Erstangebots auf. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Das Angebot muss mindestens Folgendes beinhalten, wobei sich der Auftraggeber die Anforderung weiterer Unterlagen vorbehält (siehe im Einzelnen auch die „Zusammenstellung Angebotsunterlagen“ (Formular 325 EU):
— Angebotsschreiben (Formular 324 EU),
— Inhaltliches Angebot.
a) Schlüssiges und ausführliches Konzept zur Durchführung der vorgegebenen Arbeitspakte unter Darstellung der vorgesehenen Methode.
Hierzu gehören Angaben:
— zum Modell zur Abgrenzung der Umweltwirtschaft (u.a. Erfassungsmethode und -grundlagen),
— zur Anschlussfähigkeit zu den in den NRW Umweltwirtschaftsberichten 2015, 2017 und 2020 veröffentlichten Ergebnissen,
— zur geplanten Bearbeitung der Arbeitspakete, jeweils differenziert nach Zielen, Vorgehensweise und zu erzielenden Ergebnissen (u. a. Bearbeitungsintensität und -tiefe),
— zu den geplanten Kerngrößen zur Darstellung der ökonomischen Potenziale und Bedeutung der Umweltwirtschaft (u. a. zeitliche Datenverfügbarkeit, sektorale Differenzierung, regionale Tiefe und Vergleichsregionen),
— zur geplanten Zeit- und Arbeitsplanung (u. a. Anzahl der Projektbearbeiter, zeitliche Abstufung bzw. parallele Bearbeitung der Arbeitspakete, personelle Aufgabenzuordnung).
b) Gliederungsentwurf für den Umweltwirtschaftsbericht NRW 2022.
c) Arbeitsprobe bestehend aus einer Textprobe (rund 3 000 Zeichen mit Leerzeichen) für ein Vorwort zur Bedeutung der Umweltwirtschaft bzw. der Green Economy für den Strukturwandel im Rheinischen Revier.
Honorar/Kostenaufstellung:
Der Angebotspreis ist jeweils für die einzelnen Positionen sowie als Gesamtpreis anzugeben und umfasst alle Leistungen einschließlich sämtlicher Auslagen und Nebenkosten (Personal-, Reise-, Sach- und Gemeinkosten).
Der Preis ist aufzuschlüsseln nach der Anzahl der Personen/Tage und der Höhe der Tagessätze des einzusetzenden Personals unter Zuordnung zu den einzelnen Aufgaben/je Arbeitspaket sowie unter Angabe der jeweiligen Qualifikation.
Zu den Nettopreisen ist der gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer-Satz anzugeben, der für die Leistungen fällig wird.
Das MULNV hat die Umsatzsteuer ID-Nr.: DE 306 505 705.
Angebotsfrist und -form:
Das Angebot ist bis zum 16.7.2021, 10.00 Uhr, gemäß „Hinweise Einreichung Interessensbestätigung/Teilnahmeanträge/Angebote“ (Formular 312/322 EU), elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (
http://www.evergabe.nrw.de) einzureichen.
Das Verhandlungsgespräch wird voraussichtlich in der 32. KW 2021 stattfinden.
Im Verhandlungstermin sollen die wesentlichen Inhalte des Angebots schlüssig präsentiert und die Schwerpunkte näher erläutert werden. Dabei müssen sich mindestens die vorgesehene Projektleitung sowie ihre Stellvertretung persönlich vorstellen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Vertreter entsandt werden.
Weitere Einzelheiten zum Ablauf der Verhandlung wird der Auftraggeber mit der Einladung zur Verhandlung voraussichtlich bis zum 30.7.2021 mitteilen.
Aus dem Verhandlungsgespräch werden sich ggf. Anforderungen an eine Konkretisierung oder Änderung des Angebots ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, auch über das/die Folgeangebote – ggf. nur schriftlich – zu verhandeln.
Um dem Infektionsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie Sorge zu tragen, wird das Verhandlungsgespräch ggf. in einem digitalen Format (Videokonferenz) stattfinden.
Zuschlagskriterien:
Für die Erteilung des Zuschlags werden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots folgende Kriterien zugrunde gelegt:
— Preis [30 %],
— Fachliche Kriterien [insg. 70 %].
Davon:
— Fachliche Qualität des Konzeptes zur Durchführung der vorgegebenen Arbeitspakete [70 %],
— Vorschlag für die Gliederung des Umweltwirtschaftsberichtes NRW [10 %],
— Arbeitsprobe [20 %].
Einzelheiten zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Bewertungsmatrix „Zuschlagskriterien“.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird.
Die Leistung wird auf Grundlage eines Vertrages für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsinhalte im Wege von festen Zahlungsterminen erbracht (siehe ggf. beiliegender Vertragsentwurf).
Der Auftrag ist ab Zuschlag bis zum 30.9.2023 durchzuführen.
Hinweis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder einzelfallbezogene Vertragsbedingungen des Unternehmens sowie Dritter ausgeschlossen sind. Soweit das Unternehmen sich auf eigene Vertragsbedingungen beruft, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots.
Vertragsbedingungen:
Es gelten die folgenden Vertragsbedingungen:
— der Vertrag (vgl. Vertragsentwurf),
— die Vertragsbedingungen des Landes NRW (Formular 512 EU),
— die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen- (Formular 513 EU).
Sämtliche Rechte am Auftragsergebnis liegen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYD9M