Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek - Entwicklung eines neuen Interaktions- und Designkonzepts für das DDB-Portal (AP3)
Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek - Entwicklung eines neuen Interaktions- und Designkonzepts für das DDB-Portal (AP3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek - Entwicklung eines neuen Interaktions- und Designkonzepts für das DDB-Portal (AP3)
2021-I-012”
Titel
Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek - Entwicklung eines neuen Interaktions- und Designkonzepts für das DDB-Portal (AP3)
2021-I-012
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Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Nutzerorientierte Neustrukturierung der Deutschen Digitalen Bibliothek - Entwicklung eines neuen Interaktions- und Designkonzepts für das DDB-Portal (AP3).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) plant, ihr unter https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/ zugängliches Internet-Portal neu aufzusetzen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) plant, ihr unter https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/ zugängliches Internet-Portal neu aufzusetzen („Relaunch“). Zum Relaunch gehört einerseits die Entwicklung eines neuen Designs für den gesamten Internetauftritt mit allen seinen unterschiedlichen Seitentypen. Andererseits sollen die vorhandenen Funktionalitäten der Webseite optimiert und neue Features und Funktionalitäten hinzugefügt werden. In Mittelpunkt sollen dabei die Nutzerfreundlichkeit und einfache Bedienbarkeit der Webseite stehen inklusive der Barrierefreiheit. Der Relaunch ist Bestandteil eines größeren Projekts, mit dem, finanziert aus Mitteln des von der Bundesregierung aufgelegten Rettungs- und Zukunftsprogramms für den Kultur- und Medienbereich NEUSTART KULTUR, die gesamte Deutsche Digitale Bibliothek nutzerorientiert neu strukturiert werden soll.
Zur Evaluation der Nutzererwartungen und -anforderungen hat die DDB bereits Anfang 2020 eine Onsite-Umfrage und einen Usability-Test für das bestehende Portal durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien sollen, soweit noch nicht geschehen, in den Relaunch einfließen ebenso wie die Ergebnisse von Nutzerstudien zu den wichtigsten Zielgruppen der DDB (Bildung, Wissenschaft, Kulturinstitutionen, kulturinteressierte Öffentlichkeit), die im Rahmen des Neustart-Projekts erstellt werden, sofern diese zum Zeitpunkt der Entwicklung des Interaktions- und Designkonzepts bereits vorliegen.
Im Mai/Juni 2021 soll das DDB-Zeitungsportal gelauncht werden, das unter https://dev-ddb.fiz-karlsruhe.de/ddb-current/newspaper auf einem Entwicklungssystem zugänglich ist (Login: testsystem/testsystem). Das Zeitungsportal ist Bestandteil des DDB-Auftritts, verfügt aber über eine hohe Eigenständigkeit – z.B. eine eigene Startseite und medienspezifische Sucheinstiege – sowie ein eigenständiges Design. Das Design des Zeitungsportals soll im Rahmen des Relaunchs vom Auftragnehmer weiterentwickelt und organisch in den neuen DDB-Auftritt integriert, aber nicht komplett neu aufgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Zeitungsportals wurde zudem eine neue Startseite für das DDB-Portal inklusive eines neuen Hauptmenüs, Headers und Footers entwickelt, die auf dem gleichen Entwicklungssystem unter https://dev-ddb.fiz-karlsruhe.de/ddb-current/ zugänglich ist. Das neue Startseiten-, Hauptmenü-, Header- und Footerdesign soll mit dem Launch des Zeitungsportals im Mai/Juni 2021 veröffentlicht werden. Die neue Startseite soll im Rahmen des Relaunchs vom Auftragnehmer weiterentwickelt und organisch in den neuen DDB-Auftritt integriert, aber nicht komplett neu aufgesetzt werden.
Der Auftraggeber stellt sich die Entwicklung des neuen Interaktions- und Designkonzept als iterativen Prozess vor. Die Entwicklung des Designs erfolgt unter Verwendung von Scribbles, Wireframes, Mockups und Klickdummys, so dass sich Interaktionspfade und Nutzerfreundlichkeit des neuen Portals bereits während der Entwicklung fortlaufend evaluieren und verbessern lassen. Erst nach der Fertigstellung und Abnahme des Klickdummys erfolgt die detaillierte Ausarbeitung des Designs. Bereits bei der Entwicklung des Designs ist die angestrebte hohe Barrierefreiheit des neuen DDB-Auftritts zu berücksichtigen. Alle Inhaltselemente und Features müssen auf mobilen Endgeräten voll funktionsfähig sein. Anwender*innen von Mobilgeräten soll eine ebenso lückenlose Nutzungserfahrung gewährt werden wie denen an Desktop-Geräten.
Bei der Gestaltung des neuen DDB-Auftritts ist der Auftragnehmer, abgesehen von den im vorhergehenden Absatz genannten Einschränkungen, zunächst weitgehend frei. Gesetzt und nicht geändert werden sollen das Logo der DDB mit seinen unterschiedlichen Varianten sowie die im DDB-Portal und im Zeitungsportal verwendeten Farbwelten. Die Umsetzung des Designs ist nicht Bestandteil des Auftrags, sondern erfolgt durch den technischen Betreiber der DDB, FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur. Er hat seine Entwürfe aber jeweils frühzeitig mit der DDB abzustimmen und ggf. zu überarbeiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - Vorlage des Formblatts
2....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB - Vorlage des Formblatts
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Für jedes Unternehmen, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Drittunternehmen (eignungsverleihendes Unternehmen) im Angebot benannt ist, ist ein aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monat ist, vorzulegen, es sei denn, für die jeweilige Rechtsform wird kein Register geführt. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie nieder-gelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
3. Kurze Unternehmensdarstellung: Für die kurze Unternehmensdarstellung ist eine eigene Darstellung durch den Bieter als Anlage III beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Unternehmensreferenzen: Unternehmensreferenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Unternehmensreferenzen: Unternehmensreferenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbaren Leistungen im Bereich Webdesign im Kultur- und Medienbereich in den letzten 5 Jahren (d.h. seit 04.2016).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 4: Mind. 3 Referenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 4: Mind. 3 Referenzen über die erfolgreiche Durchführung und Abwicklung von mit der hier ausgeschriebenen Aufgabe im Wesentlichen vergleichbaren Leistungen im Bereich Webdesign im Kultur- und Medienbereich in den letzten 5 Jahren (d.h. seit 04.2016);
Davon muss mind. 1 Referenz ein Honorarvolumen (Eigenanteil) i.H.v. mind. 100 000 EUR (netto) aufweisen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-18
13:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 077-197879 (2021-04-16)