Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Abgabe der EEE Teil IV Abschnitt Cund D (Hinweis: bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre). Im Formblatt „EEE-Europäische Eigenerklärung“ werden für den genannten Abschnitt folgende Angaben verlangt:
— Angaben zu Lieferungen und Dienstleistungen der genannten Art (dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen),
— Angaben zu technischen Fachkräften oder technischen Stellen,
— Angaben zur technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Angaben zur Vertragserfüllung – Lieferkettenmanagement- und – Überwachungssystem,
— Angabe zur Kontrollmöglichkeit der Produktionskapazität bzw. seine technische Leistungsfähigkeit sowie der Qualitätskontrolle,
— Angaben zu Ausbildungsnachweisen oder Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (Dienstleister oder Unternehmen selbst oder seiner Führungskräfte),
— Angaben zu Umweltmanagementmaßnahmen,
— Angaben zu den durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahlen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren,
— Angaben zu Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung,
— Angaben zur Unterauftragsvergabe,
— Bescheinigungen zu Qualitätssicherungsnormen,
— Bescheinigungen zur Erfüllung der Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme oder -normen.
Das Formblatt „EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung. Zum Ausfüllen kann auch der unter Abschnitt VI.3 dieser Bekanntmachung zusätzliche Angaben: Link und Erläuterungen zum Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE genutzt werden.