Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt od. glw.“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Stadtplaner oder Landschaftsarchitekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild Flächenplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft im Leistungsbild Flächenplanung. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen (Ref 1: Flächennutzungsplan, Ref 2: Flächennutzungsplan, Ref 3: Landschaftsplan) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Ref 1+2 (FNP): Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.3.2011-28.2.2021 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 3 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref 3 (LP): Der Ref.zeitraum muss zwischen 1.3.2011-28.2.2021 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 4 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung des Referenzzeitraums führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— zu beplanende Fläche (max. Punktzahl bei >= 2 600 ha),
— dem Bewerber beauftragte u. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
— Moderation, Mediation, Präsentation und Begleitung in komm. Gremien u. Öffentlichkeit,
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— im Bereich Naturschutzgebiet,
— Gemeinde mit großer touristischer Bedeutung
Sonstiges:
Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 4 DIN A4-Seiten oder 2 DIN A3-Seiten (Planauszug, Auszug aus dem Begründungstext, textliche Erläuterung der Projektaufgabe)
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.