— Das Verhandlungsverfahren läuft in 2 Phasen ab. Die erste Phase ist der Teilnahmewettbewerb. Dort ist noch kein Angebot, sondern lediglich der über die e-Vergabeplattform abrufbare Teilnahmeantrag samt Anlagen einzureichen,
— Hiermit wird die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert,
— Die Formulare zur Angebotsabgabe werden den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt,
— im Rahmen der Angebotsabgabe ist auch das Tablet an die Auftraggeberin zu übersenden
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über das unter Ziff. I.3) genannte Portal einzureichen,
— Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern Bescheinigungen (z. B. steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, Bestätigung des Versicherers) in aktueller Fassung abzufordern.
Allgemeine Verfahrensbedingungen:
— Verfahrensfragen sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum über die unter Ziffer I.3) genannte Plattform zu stellen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
— Preis und Leistung werden nach der Formel „Leistung-durch-Preis“ (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten „Z“ aufweist,
— Preis: Der Wertungspreis ergibt sich aus den Einzelpreisen für die jeweiligen Leistungskomponenten und den Stundensätzen für weitere Leistungen. Die Berechnung ergibt sich im Übrigen aus dem Angebotsformular, das den Bietern rechtzeitig bereitgestellt wird,
— Leistung: Die Leistungspunkte ergeben sich aus der Summe der Punkte für die Konzeptwertung und der wertenden Teststellung. Die Leistungswertung erfolgt anhand der folgenden Grundlagen:
1. Die Konzeptwertung erfolgt auf folgender Grundlage:
Es sind 4 Konzepte einzureichen.
a) Projektdurchführungskonzept (max. 10 Punkte):
Darlegungen zur Entwicklung und Implementierung des Systems:
— Darstellung der Projektorganisation für das Gesamtprojekt und einzelner Arbeitspakete; Darlegung von Meilensteinen in der Implementierungsphase;
— Darstellung wesentlicher Leistungsinhalte und spezifischer Anforderungen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht; Darlegung der Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten.
b) Dokumentationskonzept (max. 10 Punkte):
— Darlegung des Dokumentationsstandards samt Gliederungsebenen und Synchronisation zum Einsatzablauf; Beschreibung von Protokollarten und Konfiguration;
— Darstellung der Dokumentationsstruktur (Bedienelemente und -ebenen, Anwender- und Nutzeroberflächen);
— Darlegungen zur intuitiven Bedienbarkeit von Hard- und Software und zur Identifizierung des Rettungsmittels und der Medizinprodukte durch die MDE zur Übertragung in die Dokumentation;
— Darstellung der Dokumentation in einer strukturierten und umfassenden Untersuchung auf Grundlage des ABCDE-Schemas incl. Dokumentation von Befundänderungen ohne Datenverlust;
— Eingabeunterstützungen (v. a. bzgl. Einsatzszenarien/Befunde);
— Einhaltung des Datenschutzes (insbesondere § 35 DSGVO) incl. Rollen-/Rechtesystem. Graphische Darstellung der Layer-/Baumstruktur der Dokumentationsebenen;
— Darstellungen zur Authentifizierung und Dokumentationssicherheit und -echtheit sowie einer hierdurch gesicherten Kommunikationsplattform (inkl. Ticketsystem); Gesamtübersicht des laufenden Dokumentationsprozesses möglich?
c) Reportingkonzept (max. 10 Punkte):
— Darlegung der Funktionen und Programmierung des Auswertungstools.
— Durch wen sind Abfragen zu konfigurieren?
— Wie wird die Kommunikation zwischen Server und Clients verschlüsselt?
— Existieren Statistiktools?
— Darlegungen zu standardisierten Reportings und Vorgehen bei Abweichungen;
— Möglichkeit der Anlage von Terminen und Routinen?
— Erläuterungen zur Aggregation von Daten;
— Darlegung von Recherchemöglichkeiten in Subgruppen auf Einsatzebene;
— Aussagen zu integrierten Abrechnungssystemen und Patientenvoranmeldungen;
— Besteht die Möglichkeit zur georeferenzierten Auswertung?
— Konzept zur Bildung einer Rückmeldezahl?
Anschlussfähigkeit an Schnittstellen/Drittsoftware/BI-Lösungen gegeben?
d) Hardwarekonzept (max. 10 Punkte):
— Beschreibung und Erläuterung der Hardware anhand der in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Spezifikation;
— Darstellungen, wie Patientendaten aus der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen werden;
— Darstellung zur Integration des Druckers;
— Beschreibung des Akkus und des Akkumanagements;
— Ausführungen zu Gewicht/Ergonomie der Tablets;
— Darstellung zur Betriebsbereitschaft der Tablets im Dauereinsatz;
— Darstellung der Reaktionszeiten in folgenden Szenarien:
a. Protokollöffnung nach Alarmierung, z. B. Öffnen/Auswählen von Stammdaten,
b. Öffnen und Wechseln von Bearbeitungsmasken,
c. Beginn des Ausdrucks Fahrzeugdrucker/Krankenhaus.
Die Konzepte werden gleich gewichtet. Es sind jeweils
0 (= ungenügend),
3 (= mäßig), 5 (= gut),
7 (= sehr gut) und
10 (= überragend) Punkte erzielbar.
Ein Angebot kann bei der Konzeptwertung maximal 40 Punkte (= 4 x 10 Punkte) erzielen. Die je Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den für das jeweilige Konzept vorgegebenen Bewertungsmaßstab zu erfüllen:
— Fehlen jegliche Darstellungen zum jeweiligen Konzept, erhält der Bieter hierfür 0 Punkte,
— geht der Bieter gar nicht oder nur äußerst knapp auf die je Konzept geforderten Aspekte ein, mangelt es an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er für das jeweilige Konzept 3 Punkte,
— 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter auf alle geforderten Aspekte eingeht und geeignete Lösungsansätze für sämtliche sich stellenden Problemstellungen beschreibt,
— für 7 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Berücksichtigt der Bieter im Rahmen der Darstellung des Weiteren Faktoren, die über die vorgenannten Aspekte hinausgehen und zeigt er Lösungswege auf, die die technischen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen und eine effiziente Leistungserbringung gewährleisten, erfüllt er die Anforderungen sehr gut. Er erhält dann 7 Punkte,
— für 10 Punkte gelten die Voraussetzungen wie für 7 Punkte.. Darüber hinaus müssen die Ausführungen zu dem jeweiligen Konzept als herausragend zu bewerten sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die jeweiligen konzeptionellen Ausführungen im Vergleich zu den übrigen Angebot besonders neuartige, innovative und effiziente Lösungswege aufzeigen, die die technischen Möglichkeiten nicht nur vollständig, sondern bestmöglich ausschöpfen. Der Bieter erfüllt die Anforderungen dann herausragend und erhält 10 Punkte.
2. Wertende Teststellung
— Die Teststellung findet im Rahmen einer Testphase statt, die nach Eingang der Angebote beginnt. Bewertet werden die Haptik und die Ergonomie der Tablets und die Benutzerfreundlichkeit der Software.
Die eingesetzten Tablets werden nach Ergonomie und Haptik bewertet. Die Bewertung der Haptik erfolgt durch Inaugenscheinnahme anhand der Bedienbarkeit und Lesbarkeit des Touchscreens samt Verwendbarkeit in verschiedenen Einsatzszenarien.
Bei der Ergonomie wird die Robustheit, das Gewicht und die zweckmäßige Konstruktion nach Augenschein bewertet. Die angebotene Software wird durch Inaugenscheinnahme nach intuitiver Bedienbarkeit bewertet. Relevant ist, dass sich die Software in Einsatzszenarien leicht und intuitiv bedienen lässt. Bewertet wird die Bedienbarkeit der vorgestellten Nutzeroberfläche.
Bei der Bewertung der Haptik und Ergonomie der Tablets sowie der Benutzerfreundlichkeit der Software können jeweils
3 (= mäßig),
5 (= gut),
7 (= sehr gut) oder
10 (= überragend) Punkte,
insgesamt 30 Punkte, erzielt werden.
— Wird die Aufgabe mit 3 Punkten bewertet, so entspricht sie den Anforderungen des Auftraggebers nur in Ansätzen. Die präsentierte Lösung lässt die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen in wesentlichen Punkten außer Acht,
— 5 Punkte erhält die Lösung, wenn sie zwar Mängel enthält, im Wesentlichen aber den Anforderungen entspricht. Dies ist der Fall, wenn eine Lösung präsentiert wird, die die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen berücksichtigen, ohne die Besonderheiten der konkreten Ausschreibung (Einsatz im Rettungsdienst) zu berücksichtigen,
— Die Wertung 7 Punkte erhalten die Bieter für diese Aufgabe, wenn die Aufgabe gut, aber nicht hervorragend erfüllt wird. Eine gute Bewertung setzt voraus, dass eine Lösung präsentiert wird, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen samt der Besonderheiten der konkreten Ausschreibung umfänglich berücksichtigt und gute, für Einsatzzwecke ausgereifte Ansätze enthält,
— Mit 10 Punkten wird die Lösung prämiert, wenn sie hervorragende Ansätze zeigt und eine insgesamt sehr gute Umsetzung erwarten lässt. Dies ist der Fall, wenn eine Lösung präsentiert wird, welche die Bedürfnisse des Auftraggebers und dessen Anforderungen in herausragendem Maße berücksichtigen, sehr gute innovative Ansätze enthält und sich für die vorgesehene Verwendung besonders eignet.
Die Verhandlungen finden voraussichtlich Anfang Oktober 2021 statt; gegebenenfalls als Videokonferenz. Die Auftraggeberin behält sich vor nur mit denjenigen zwei Bietern in die Verhandlungen einzutreten, deren Angebote am wirtschaftlichsten sind und die eine Aussicht auf den Zuschlag haben. Bei einem Scheitern der Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern, ist die Auftraggeberin berechtigt, Verhandlungen mit den zurückgestellten Bietern aufzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRRHV