Beschreibung der Beschaffung
Das StBA PA plant die Erneuerung des Überbaus der nördlichen B 20 – Vorlandbrücke im Polder Parkstetten/ Reibersdorf (Überbauerneuerung). Die WIGES beabsichtigt, den nördlichen an dieser Brücke anschließenden Straßendamm zeitgleich zu beseitigen und die Fahrbahn der B 20 über eine Erweiterung der bestehenden Brücke (Brückenerweiterung) zu führen.
Es wurde beschlossen, die beiden Projekte zusammenzuführen und Planung und Ausführung an das StBA PA zu übertragen.
Überbauerneuerung
Im Rahmen einer Instandsetzungsmaßnahme wurde im Jahr 2016 festgestellt, dass der Überbau der nördlichen B 20-Vorlandbrücke der Erneuerung bedarf.
Die nördliche Vorlandbrücke in Spannbetonbauweise besteht aus einem fünffeldrigen Durchlaufsystem, das eine Gesamtlänge von circa 354,7 m aufweist. Die Länge der beiden Randfelder beträgt circa 63,2 m, die der Mittelfelder circa 76,1 m.
Der Brückenquerschnitt besteht aus einem zweistelligen Plattenbalken, der sowohl in Längs- als auch in Querrichtung vorgespannt ist. Die Höhe des Plattenbalkens beträgt circa 2,85 m, die Stegbreite variiert zwischen 0,60 m bis 1,06 m. Die Gesamtbreite des Querschnitts beträgt circa 15,0 m.
Brückenerweiterung
Bei Donau-km 2 317,0 quert die B 20 die Donau. Am linken Ufer der Donau wurde bereits im Zuge der vorgezogenen Hochwasserschutzmaßnahme Parkstetten/Reibersdorf, Abschnitt 1, eine umfangreiche Deichrückverlegung umgesetzt. Im neuen Deichvorland, zwischen alter und neuer Deichtrasse, bildet der unveränderte Straßendamm der B 20 nun auf einer Länge von 240 m den Anschluss der bis zu 10 m hohen B 20-Vorlandbrücke an das Deichhinterland. Damit die für den Hochwasserschutz nötige hydraulische Wirksamkeit der Deichrückverlegung erreicht wird, soll die B 20-HWS-Brücke den o. g. Straßendamm der B 20, ersetzen. Bisher ist deshalb geplant, den Straßendamm auf ca. 190 m abzubrechen und durch die B 20-HWS-Brücke zu ersetzen. Im neuen Donauvorland würden 3 neue Brückenpfeiler errichtet werden.
Ein verbleibendes Stück Straßendamm würde, als sog. Widerlagerinsel, erhalten bleiben und die nördliche Vorlandbrücke mit der B 20-HWS-Brücke verbinden.
Die vorstehend beschriebenen Planungen sollen durch einen Entwurf für ein einheitliches Brücken-Bauwerk ersetzt werden. Bei der gemeinsamen B 20-Brücke soll die Widerlagerinsel durch einen Pfeiler ersetzt und die Stützweiten sowie der Überbau der Brückenerweiterung entsprechend angepasst werden. Dieses Bauwerk hat eine Gesamtlänge von ca. 640 m.
Deichlückenschluss
Im Zuge der B 20-Brückenerweiterung ist der bestehende Hochwasserschutzdeich im Bereich des künftigen nördlichen Widerlagers anzupassen und wiederherzustellen („Deichlückenschluss“).
Im Rahmen des VGV-F-Verfahrens sollen Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke LPh 1- 9 nach § 43 HOAI und der Fachplanung Tragwerksplanung LPh 2-6 nach § 51 HOAI vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Objektplanung Ingenieurbauwerke „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“ und „Dammbauwerk (Deichlückenschluss)“
— Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (LPh 1), Vorplanung (LPh 2), Entwurfsplanung (LPh 3),
— Leistungsstufe 2: Genehmigungsplanung (LPh 4),
— Leistungsstufe 3 A: Ausführungsplanung (LPh 5) für die Überbauerneuerung u. Erweiterung der Vorlandbrücke Nord [optional],
— Leistungsstufe 3 B: Ausführungsplanung (LPh 5) für das Dammbauwerk (Deichlückenschluss),
— Leistungsstufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6), Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7),
— Leistungsstufe 5: Bauoberleitung (LPh 8), Besondere Leistung örtl. BÜ,
— Leistungsstufe 6: Objektbetreuung (LPh 9),
Fachplanung Tragwerksplanung „Überbauerneuerung und Erweiterung der Vorlandbrücke Nord“,
— Leistungsstufe 1: Vorplanung (LPh 2), Entwurfsplanung (LPh 3),
— Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (LPh 4), Ausführungsplanung (LPh 5) [optional],
— Leistungsstufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6),
Die Projektbeschreibung VII.220.3.StB ist unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.