Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1., 2., 3., 4. und 5.
— bei allen Referenzen darf der Beginn der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2011 liegen,
— alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein.
— Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur für:
—— Kat. A: Planungsleistungen für Anlagen der Technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur für das Gewerk Oberleitung gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, an,
—— Kat. B: Planungsleistungen für Anlagen der Technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur für das Gewerk Starkstromanlagen gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 4, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, an,
—— Kat. C: Planungsleistungen für Anlagen der Technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur für das Gewerk Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 5, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, an,
—— Kat. D: Planungsleistungen für Anlagen der Technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur für das Gewerk Leit- und Sicherheitstechnik in entsprechender Anwendung von § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, an,
—— Kat. E: Planungsleistungen für Anlagen der Technischen Ausrüstung im Bereich Schieneninfrastruktur für das Gewerk Förderanlagen gemäß §§ 53 Abs. 2 Nr. 6, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, an.
Zu 1.
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 gem. § 55 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— die Gesamtlänger der ausgerüsteten Schieneninfrastruktur der Referenz muss mind. 1 000 m betragen,
— die Referenz muss über Baukosten (KG 440) in Höhe von mindestens 1 000 000,00 EUR netto verfügen,
— die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu 2.
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 gem. § 55 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— die Gesamtlänger der ausgerüsteten Schieneninfrastruktur der Referenz muss mind. 500 m betragen,
— die Referenz muss über Baukosten (KG 440) in Höhe von mindestens 500 000,00 EUR netto verfügen,
— die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu 3.
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 gem. § 55 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— die Gesamtlänger der ausgerüsteten Schieneninfrastruktur der Referenz muss mind. 500 m betragen,
— die Referenz muss über Baukosten (KG 440) in Höhe von mindestens 500 000,00 EUR netto verfügen,
— die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu 4.
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 gem. § 55 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— die Gesamtlänger der ausgerüsteten Schieneninfrastruktur der Referenz muss mind. 1 000 m betragen,
— die Referenz muss über Baukosten (in Anlehnung KG 450) in Höhe von mindestens 500 000,00 EUR netto verfügen,
— die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu 5.
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 2, 3 und 5 gem. § 55 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— bei der Referenz muss mindestens eine Aufzuganlage geplant worden sein,
— die Referenz muss über Baukosten (KG 460) in Höhe von mindestens 500 000,00 EUR netto verfügen,
— die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu 1., 2., 3., 4. und 5.:
Sofern der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft innerhalb der Mindestreferenz für Kategorien A - E (Ziff. V.2) nicht über Leistungen mit der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Termine und Kosten (4D und 5D Planung) verfügt/verfügen, muss er/sie darlegen, warum sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen mit der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Termine und Kosten (4D und 5D-Planung) hält.
Dafür müssen als Anlage weitere geeignete Darstellungen, Unterlagen, Bescheinigungen etc. [wie z. B. Darstellungen zur Anwendung der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Termine und Kosten (4D und 5D-Planung) bei Referenzobjekten mit vergleichbarer Komplexität, z. B. im Hochbau; Darstellung persönlicher Referenzen zur BIM-Methode unter Berücksichtigung von Termine und Kosten (4D und 5D-Planung) von vorhandenem oder (nachweislich) zukünftig für das Unternehmen tätigem Fachpersonal, das für die Durchführung der Leistungen nach BIM-Methode verantwortlich sein soll] beigefügt werden.
Der Auftraggeber wird dann prüfen, ob die vorgelegten Dokumente und Angaben geeignet sind, die geforderten Leistungen mit der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Termine und Kosten (4D und 5D-Planung) in den Mindestreferenzen der Kategorien A, B, C, D und E zu ersetzen und damit die Mindestanforderungen zu erfüllen.