Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel – intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit – wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante „Durchstich“ soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur anderen zu erzeugen. Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0 m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen. Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode „Building Information Mode-ling“ (BIM) zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: DRO 001
Kurze Beschreibung:
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel – intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit – wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante „Durchstich“ soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur anderen zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0 m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode „Building Information Mode-ling“ (BIM) zu erbringen.
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel – intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit – wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante „Durchstich“ soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur anderen zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0 m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode „Building Information Mode-ling“ (BIM) zu erbringen.
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel – intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit – wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante „Durchstich“ soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur anderen zu erzeugen.
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel – intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit – wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante „Durchstich“ soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur anderen zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0 m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0 m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode „Building Information Mode-ling“ (BIM) zu erbringen.
Die Bearbeitung umfasst Planungsleistungen der
— Objektplanung,
— Tragwerksplanung,
— Verkehrsplanung,
— technischen Ausrüstung (Bahntechnik),
— technische Ausrüstung Tunnel,
— Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Dauer: 7 Monate
Beschreibung der Optionen:
Option Planungsleistungen
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Beauftragt wird zunächst die Stufe 1, alle weiteren Stufen können durch den AG optional abgerufen werden. Der Abschluss der Stufe 1 ist bis 31.1.2022 vorgesehen.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 der jeweiligen Leistungsbilder nach HOAI,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 der jeweiligen Leistungsbilder nach HOAI,
— Stufe 3: Leistungsphasen 6 - 9 der jeweiligen Leistungsbilder nach HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rothenburgsort
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten 3Geschäftsjahre anzugeben.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 1,5 Mio. EUR festgelegt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Im Zuschlagsfall: Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit Deckungssummen von mind. 2,0 Millionen EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander und gesondert mit den geforderten Deckungssummen abgesichert werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Projektaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminmangement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung und Qualifikation Projektleiter/-in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organigramm und Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 50 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Oberste Landesbehörde
Kontakt
Kontaktperson: ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6GDWRM/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-3230📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 4042731-0499 📠
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 056-141737 (2021-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel - intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit - wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante "Durchstich" soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur andern zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode "Building Information Mode-ling" (BIM) zu erbringen.
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel - intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit - wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante "Durchstich" soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur andern zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode "Building Information Mode-ling" (BIM) zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 1033606.47 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel - intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit - wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante "Durchstich" soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur andern zu erzeugen.
Der Alster-Bille-Elbe Grünzug lässt sich zwischen dem Neuen Huckepackbahnhof und Rothenburgsort nur mit einer Kreuzung der Bahnanlage, die hier auf einem Damm verläuft, durchgängig fortführen. Die funktional-stadträumlich bevorzugte Variante zur Unterführung der Bahnanlage mit einem Fußgänger- und Radwegtunnel - intuitive Wegeführung, Sichtbeziehung/Sicherheit - wurde der Konzeptplanung des Alster-Bille-Elbe Grünzuges zugrunde gelegt. Der geplante "Durchstich" soll diagonal durch den Bahndamm geführt werden, um eine volle Einsehbarkeit von einer Seite zur andern zu erzeugen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Der Fußgänger- und Radwegtunnel hat eine empfohlene Breite von b= 7,0m bei einer Mindesthöhe von h=3,0 m und einer Länge von ca. 25,0 m bezogen auf die Dammschulter. Die Bahnanlagen und die technische Ausrüstung der Bahn, die auf dem Damm verlaufen, sind für die Herstellung des Fußgänger- und Radwegtunnels je nach Bauverfahren zurückzubauen und nach dessen Fertigstellung wiederherzustellen.
Die zu vergebenden Leistungen sind mit der Planungsmethode "Building Information Mode-ling" (BIM) zu erbringen.
-Objektplanung
-Tragwerksplanung
-Verkehrsplanung
-technischen Ausrüstung (Bahntechnik)
-technische Ausrüstung Tunnel
- Die Leistungen umfassen neben den Grundleistungen insbesondere auch weitere leistungsbildübergreifende besondere Leistungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-30 📅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1033606.47 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".