Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren (vom 1.2.2016 bis heute) fertiggestellte, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Hierzu ist jeweils die Anlage „Liste geeigneter Referenzen“ zu verwenden. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
— Daten (Erbringungszeitraum),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Es sind 3 Referenzen vorzulegen. Werden mehr als 3 Referenzen vorgelegt, werden nur die ersten 3 berücksichtigt. Hierfür sind die Anlagen „Liste geeigneter Referenzen“ auf der Vergabeplattform zu verwenden!
Die 3 Referenzen sollen Folgendes beinhalten:
Referenz 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Wertung: 30 %)
— Das Unterkriterium „Brückenmindestlänge von 150 m“ wird mit 1/3 gewichtet. Wird die Mindestlänge nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung,
— Das Unterkriterium „Brücke über Fluss“ wird mit 1/6 gewichtet,
— Das Unterkriterium „Umsetzung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs“ wird mit 1/6 gewichtet.
Referenz 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Wertung: 15 %)
— Das Unterkriterium „Brückenmindestlänge von 150 m“ wird mit 1/3 gewichtet. Wird die Mindestlänge nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung.
— Das Unterkriterium „Brücke im Radius 1 000 m“ wird mit 1/6 gewichtet.
Referenz 3: Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung (Wertung: 30 %)
— Das Unterkriterium „Brückenmindestlänge 100 m“ wird mit 1/3 gewichtet. Wird die Mindestlänge nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung.
— Das Unterkriterium „Umsetzung unter Aufrechterhaltung des Verkehrs“ wird mit 1/3 gewichtet.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Es sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen im Bewerberbogen zu benennen. Hinweis: Im Kriterium „technische Fachkräfte oder technische Stellen“ wird eine Mindestzahl von 15 Personen erwartet. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung. Ausbildungsnachweise sind erst auf Verlangen vorzulegen.
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Es sind die Studien- und Ausbildungsnachweise der vorgesehenen Projektleitung, der Führungskräfte für Planung und Bauleitung, sowie deren Vertreter, vorzulegen.
Ergänzend zu 4.3.5 des Bewerberbogens:
Eine Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (Ingenieure, Techniker, technische Zeichner, sonstige Mitarbeiter) und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft gegliedert nach Berufsgruppen wird gefordert. Praktikanten werden nicht gewertet.
Hinweis: Im Kriterium „Beschäftigte und Führungskräfte, jährliches Mittel“ werden im Durchschnitt mindestens 30 Personen erwartet. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, erfolgt eine lineare Abstufung bei der Bewertung.