Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die unter III.1.1) u. III.1.2) geforderten Nachweise u. Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung (Phase 1) vorzulegen. Dabei sind die weiteren Rahmenbedingungen (z. B. zur Aktualität der Referenzen) für die Wertbarkeit von Referenzen zu allen Kriterien (R-1) bis (R-4) unter III.1.3) zu beachten. Die dort formulierten Rahmenbedingungen sind bindend. Für die Bewerbung sind die auf subreport zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Darüber hinaus sind die unter III.1.3) techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit genannten Nachweise zu erbringen. Hierfür sind ebenfalls die Formblätter zu verwenden. Eine Bewertung erfolgt anhand der unter III.1.3) beschriebenen Kriterien. Die Bewerber mit den höchsten Bewertungszahlen werden ausgewählt und aufgefordert, am weiteren Verfahren (Phase 2) teilzunehmen. Diese erhalten mit dem Honorarangebot ggf. weitere Unterlagen.
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung der Bewerbungen (Phase 1) zugrunde gelegt:
(R-1): Mindestanforderung, d. h. mind. 1 Referenz zu A) oder B) ist zu benennen:
Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier:
A) Referenzen für den NEUBAU einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder (z. B. Kindertagesstätte/Kindergarten, Behindertenbetreuungseinrichtung für Kinder oder eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung).
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,5 Mio. EUR netto erhält die Referenz 10 Punkte,
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von mehr als (größer/gleich) 1,0 Mio. EUR netto erhält die Referenz 8 Punkte,
Bei einer Summe der Baukosten (KG 300 + 400) von weniger als 1,0 Mio. EUR netto erhält die Referenz 6 Punkte.
Je Referenz zu A) können max. 10 Punkte vergeben werden.
B) Alternativ zu Referenzen zu A) können auch Referenzen für die Sanierung/den Umbau/die Erweiterung einer Bildungs- oder Betreuungseinrichtung für Kinder (z. B. Kindertagesstätte/Kindergarten, Kinder- oder Behindertenbetreuungseinrichtung oder eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung) mit einer Summe der Baukosten von mind. 1 000 000 EUR (netto, Kostengruppe 300 und 400) benannt werden.
Je Referenz zu B) werden 6 Punkte vergeben.
Zu erbringen ist mind. 1 wertbare Referenz zu A) oder zu B). Gewertet werden max. insgesamt 3 wertbare Referenzen zu A) oder zu B).
Es müssen nicht zwingend Referenzen sowohl zu A) und zu B) vorgelegt werden. Die maximale Punktzahl zu (R-1) kann durch die Vorlage von 3 wertbaren Referenzen zu A) erreicht werden. Die Kategorie B) dient dazu, auch Bewerbern, die keine oder weniger als 3 Referenzen zu A) haben, die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zu ermöglichen.
In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, ob es sich um einen Neubau oder um eine Sanierung/einen Umbau/eine Erweiterung handelte.
Zusatzpunkte:
Zu den genannten 3 Referenzprojekten ist jeweils anzugeben, wie groß die Differenz zwischen der Kostenberechnung und der Kostenfeststellung für die KG 300 war (Angabe in Prozent).
Bewertungsmatrix:
— Unterschreitung/Einhaltung der Kosten: 5 Punkte,
— Überschreitung der Kosten bis max. 3 %: 3 Punkte,
— Überschreitung der Kosten zw. 3-5 %: 2 Punkte,
— Überschreitung der Kosten zw. 5-8 %: 1 Punkt,
— Überschreitung der Kosten > 8 %: 0 Punkte.
Demnach können zu (R-1) max. 15 Zusatzpunkte erreicht werden.
Wertung zu (R-1): max. 45 Punkte, inkl. Zusatzpunkte, möglich.
(R-2): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für Neubauten nach Kriterien des nachhaltigen und insbesondere des ökologischen Bauens (z. B. Passivbauweise). Wertbar sind solche Referenzen, bei denen ein Gesamtkonzept zugrunde gelegt wurde, das mindestens die Bereiche Baukonstruktion/Baumaterialien, Energieerzeugung und Anlagentechnik unter ökologischen Aspekten berücksichtigt hat. Dies ist nachweislich (max. eine halbe DIN-A4 Seite) darzulegen. (Nicht wertbar sind Gebäude, bei denen den Aspekten der Nachhaltigkeit ausschließlich z. B. durch die Aufbringung einer entsprechenden Gebäudedämmung oder z. B. den Einbau einer thermischen Solaranlage, o. ä. Rechnung getragen wurde).
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 4 Punkten.
Wertung zu (R-2): max. 8 Punkte möglich.
(R-3): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit der Planung und Realisierung von Projekten, die aus Fördergeldern (mit-)finanziert wurden. In den Formblättern ist nachvollziehbar darzulegen, dass die genannte Maßnahme aus Fördergeldern finanziert wurde.
Gewertet werden max. 2 wertbare Referenzen mit jeweils 3 Punkten.
Wertung zu (R-3): max. 6 Punkte möglich.
(R-4): Nachweis des Bewerbers über Erfahrungen mit vgl. Aufgabenstellungen; hier: Referenzen für Baumaßnahmen, bei denen die besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 berücksichtigt wurden. In den Formblättern sind die besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 nachvollziehbar darzulegen. Gewertet werden max. 2 Referenzen mit jeweils 3 Punkten.
Wertung zu (R-4): max. 6 Punkte möglich.
Insgesamt können max. 65 Punkte, inkl. Zusatzpunkte, erreicht werden.