Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (MA) u.
der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 3 techn. festangestellten Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Geschäftsführers oder der Führungskraft [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft im Leistungsbild Objektplanung. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
—Der Ref.zeitr. muss zwischen 01.12.2011 - 30.11.2021 liegen, dies bedeutet die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
(Die Wertung einer Referenz ist auch gegeben, wenn LPH nicht vom Bewerberbüro selbst erbracht wurden. Der Zeitraum des Projektes
ist für die allgemeine Wertbarkeit ausschlaggebend.)
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei
den Ref.projekten erforderlich:
—Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
—ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
—ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
—Projektbezeichnung/-beschreibung,
—Bauvolumen brutto (KG 300+400) (Ref. 1 u. 2 max. Pkt. bei ≥5 Mio. € brutto; Ref. 3 max. Pkt. bei ≥4,5 Mio. € brutto)
—dem Bewerber beauftragte u. von ihm vollständig erbrachte LPHen
—Vergleichbarkeit der Komplexität: Honorarzone III
—AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für (Die Zusatzpunkte werden je Unterkategorie nur 1x vergeben) :
—Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien
—Gebäude für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung oder Produktionshalle bzw. Industriehalle
—Maßnahme mit mehreren Bauabschnitten
—Planung, Ausschreibung und Überwachung eines Gebäudeabbruchs
Sonstiges: Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber,
bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren
Wertung ausgeschlossen.