Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Ingenieure) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Gefordert ist die Angabe der durchschnittlich fest angestellten (!) fachspezifischen technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages, d. h. für die Durchführung von Hochbaumaßnahmen kommunaler Auftraggeber, in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
2. Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Zu benennen ist der vom Bewerber für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist.
3. Referenzen des Unternehmens / der Bietergemeinschaft
Gewertet werden max. fünf Referenzen über in den letzten vier Jahren (2017, 2018, 2019 und 2020) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als fünf Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bietergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Referenzen Bildungsgebäude:
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
• Durchführung einer Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme;
• mit Baukosten (KGR 300 + 400, DIN 276) von mind. EUR 2,5 Mio. (netto)
• im Bereich Kindertagesstätte, Kinderhort, Kindergarten, Schule oder vergleichbar,
• für einen öffentlichen Auftraggeber,
• unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land)
• Anwendung des öffentlichen Vergaberechts;
• Durchführung der Leistungsphasen 1-8.
Erfüllt eine Referenz eins dieser sieben Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt.
Referenzen Bauweise:
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
• Durchführung einer Neubaumaßnahme, mit Baukosten (KGR 300 + 400, DIN 276) von mind. EUR 1 Mio. (netto), in Holzbauweise (5 Punkte)
• Durchführung einer Neubaumaßnahme, mit Baukosten (KGR 300 + 400, DIN 276) von mind. EUR 1 Mio. (netto), in Modulbauweise (5 Punkte)
Für die insgesamt maximal fünf wertbaren Referenzen kann der Bewerber folglich maximal 31 Teilpunkte erreichen. Die Maximalwertung ist auch mit drei Referenzen möglich, wenn die damit vorstehend genannten Kriterien abgedeckt werden. Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss der Referenz, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Mindestbedingung für die Wertung einer Referenz ist, dass der Baubeginn in den angegebenen Zeitraum (2017, 2018, 2019 und 2020) fällt und die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden.