Beschreibung der Beschaffung
Die Zeppelinstraße 7-10 befindet sich im Stadtteil Potsdam West. Bei dem Objekt handelt es sich um Wohngebäude in WBS 70 Plattenbauweise aus dem Jahr 1989. Die gesamte Wohnanlage besteht aus zwei 5-geschossigen Blöcken, einem Block mit zwei Aufgängen und 20 Wohnungen und einem Block mit 5 Aufgängen und 44 Wohnungen sowie 4 Gewerbeeinheiten. Die insgesamt 64 Wohnungen verteilen sich auf 7 Aufgänge, davon sind 6 Aufgänge als Zweispänner ausgebildet und der Aufgang Zeppelinstraße 7 als Dreispänner. In den Aufgängen der Zeppelinstraße 7/7a/8/8a und 9 befinden sich im Erdgeschoss die 4 Gewerbeeinheiten. Von den 64 zu sanierenden Wohneinheiten sind derzeit noch 54 Wohnungen vermietet.
Auf Grund des Zuschnittes der Wohnungen sind in den Aufgängen der Zeppelinstraße 7a/8/8a/9/9a/10 keine Grundrissänderungen geplant. Zu prüfen ist, ob in den 4- Raum-Wohnungen der zusätzliche Einbau eines separaten WC möglich und sinnvoll ist.
Im Aufgang Zeppelinstraße 7 ist die Zusammenlegung der 4 großen 2-Raum-Wohnungen und den 4 x 1-Raum Wohnungen zu 4 großen 4-Raum-Wohnungen geplant, um dem Bedarf an großen familienfreundlichen Wohnungen im Gebiet gerecht zu werden.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob in diesem Aufgang der Einbau eines Aufzugs realisierbar ist.
Die 4 Gewerbeeinheiten haben aktuell eine Gesamtfläche von ca. 520 m2. Hier ist geplant, die Räumlichkeiten für den Hausmeisterservice PEAR umzunutzen.
Im Keller der Zeppelinstraße 9 befinden sich die Fernwärmestationen (Eigentum der EWP) für den oben beschriebenen Gebäudekomplex, für das Wohnhaus in der Zeppelinstraße 11 (Eigentum der ProPotsdam und für den Gebäudekomplex der Lennéstraße (Fremdeigentümer).
Größere Sanierungsmaßnahmen und Erneuerungen fanden bisher nicht statt.
Vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege erging in 12/2021 die Mitteilung, dass für die Zeppelinstraße 7-10 die Eintragung in die Brandenburgische Denkmalliste vorgesehen ist. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts sind alle erforderlichen Abstimmungen zu führen und die daraus resultierenden spezifischen Anforderungen in die Planung einzuarbeiten.
1. Allgemeine Anforderungen an die Sanierung:
Die Sanierung findet im unbewohnten Zustand statt. Die Mieter werden für die Bauzeit in Umsetzwohnungen untergebracht.
2. Wesentliche Maßnahmen und Ziele für das Projekt:
- wesentliche Gebrauchswerterhöhung des Objekts
- energetische Verbesserung der Gebäudesubstanz gemäß GEG 2020 (energetischer Standard eines KfW-Effizienzhaus 70)
- Verbesserung der Qualität der Wohnungen unter anderem durch Modernisierung der Küchen und Bäder
- Dauerhaftigkeit der durchzuführenden Maßnahmen zur Gewährung langfristig niedriger Instandhaltungs- und Betriebskosten
- Sicherung einer langfristigen Vermietbarkeit der Nutzungseinheiten
3. Baukosten:
Die verbindlichen Kostenobergrenzen für die KG 300 und 400 ergeben sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung der AG.
Kostengruppe 300: 4.457.700 EUR brutto Kostengruppe 400: 2.171.700 EUR brutto
Die Kostenobergrenzen gelten für die Gesamtmaßnahme.
4. voraussichtliche Planungs- u. Bauzeiten:
Entwurfsplanung: 06/2022
Baugenehmigung-Bauantragstellung (Balkone/Lüftung): 06/2022
GU-Ausschreibung: 08/2022
Vergabe GU: 10/2022
Baubeginn geplant: 12/2022
Bauende incl. aller baubegleitenden Maßnahmen: 05/2024