Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/206703
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens -Liste geeigneter Referenzen:
Es sind geeignete Referenzen über die vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020) erbrachten, abgeschlossenen Dienstleistungen aufzulisten.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 8 im genannten Zeitraum abgeschlossen wurde; abgeschlossen bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist.
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen; diese dürfen jedoch nicht älter als 5 Jahre sein. (d. h. Abschluss der Lph 8 muss nach dem 1.1.2016 erfolgt sein).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
− Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt),
− Daten (Erbringungszeitraum) und
− Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
− Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Leistungsbild/er und Leistungsphase/n, Vertragsverhältnis).
Es ist nicht die Anzahl der vorgelegten Referenzen ausschlaggebend, sondern deren Qualität, die besonderen Anforderungen und deren Vergleichbarkeit.
Als vergleichbare Gebäudeplanung sieht die Vergabestelle Neubauten/Erweiterungsbauten und andere vergleichbar komplexe Planungen an, die folgende Kriterien erfüllen:
− erbrachte Leistungsphasen 6 bis 8 nach § 34 HOAI,
− Nutzfläche NF 1-7 nach DIN 277 / Freianlagenfläche von mind. 19 750 m,
− Herstellungskosten (Kostengruppen 300 und 400) von mind. 200 Mio. EUR brutto,
− abgeschlossene Projekte (Definition sh. oben).
Nähere Angaben zu allen erforderlichen bewertungsrelevanten Kriterien siehe Anlage B_20_D_0850_Bewertungsmatrix.
Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage C_20_D_0850_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren:
Über die Angaben im Bewerberbogen hinaus (Nr. 4.3.1 bzw. Anlage C_20_D_0850_Referenzen) sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt.
Es werden 3 Referenzen gewertet und diese sind für die Bewertung eindeutig zu benennen („Referenz 1 bzw. 2 bzw. 3“). Da die eingereichten Referenzen unterschiedlich gewichtet werden, sind diese vom Bewerber eindeutig zuzuordnen; andernfalls werden die Referenzprojekte mit „0 Punkten“ bewertet, da der Auftraggeber nicht darüber entscheiden darf, welche Referenzen an welcher Stelle gewertet werden sollen. Wird nur eine Referenz eingereicht, werden die fehlenden zwei Referenzen mit „0 Punkten“ bewertet, werden nur zwei Referenzen eingereicht, wird die fehlende dritte Referenz mit „0 Punkten“ bewertet.
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens – Technische Fachkräfte oder technische Stellen:
Es sind die Technischen Fachkräfte oder Technischen Stellen zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind die Mitglieder des Projektteams, deren berufliche Qualifikation sowie Berufserfahrung in der zugewiesenen Funktion im Projektteam in Jahren anzugeben. Diese Angaben werden gemäß Bewertungsmatrix bewertet.
Für die Angaben zu den Technischen Fachkräften oder technischen Stellen ist die Anlage D_20_D_0850_Projektteam zu verwenden.