Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen. Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden. Geplante Bauphasen: — Phase 1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa, — Phase 2: Abbruch der Bestandsschule, — Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle, — Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle, — Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen. Geplante Fertigstellung Schulgebäude: Juli 2026 Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028 Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 19-0674-21
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Geplante Bauphasen:
— Phase 1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa,
— Phase 2: Abbruch der Bestandsschule,
— Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
— Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle,
— Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen.
Geplante Fertigstellung Schulgebäude: Juli 2026
Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Geplante Bauphasen:
— Phase 1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa,
— Phase 2: Abbruch der Bestandsschule,
— Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
— Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle,
— Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen.
Geplante Fertigstellung Schulgebäude: Juli 2026
Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-17 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 094-247599
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADRBD
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADRBD
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Geplante Bauphasen:
— Phase 1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa,
— Phase 2: Abbruch der Bestandsschule,
— Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
— Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle,
— Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen.
Geplante Fertigstellung Schulgebäude: Juli 2026
Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI, Leistungsphase 1 bis 9.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) bzw. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in (Ergänzend siehe hierzu Abschnitt III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand)
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original.
(z.B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall in Höhe von:
— bei Sachschäden min. 3 000 000 EUR,
— bei Personenschäden in Höhe von min. 3 000 000 EUR,
Oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden.
Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten 3 Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten 3 Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
3. Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Die Leistungsphasen 1-5 sind gem. § 47 (5) VgV direkt vom Bewerber selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
4. Als wertbare Büroreferenzen sind 2 verschiedene, realisierte Projekte aus den letzten 8 Jahren (Fertigstellung (Beendigung LP 8) 05/2013 bis 06/2021), mit den im Teilnahmeantrag geforderten Angaben einzureichen.
a. Referenz 1: Ein Neubauvorhaben aus dem Bereich Bildungseinrichtungen mit einem Investitionsvolumen (KG 300-400) von Mind. 5 Mio. EUR (brutto) und einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad wie die Aufgabenstellung.
b. b. Referenz 2: Ein allgemeines Neubauprojekt aus dem Bereich von öffentlichen Gebäuden mit einem Investitionsvolumen
c. (KG 300-400) von mind. 5 Mio. EUR (brutto) und einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad wie die Aufgabenstellung.
d.
Hinweis:
Es ist je Referenz nur ein realisiertes Projekt einzureichen und es wird je Referenz nur ein Projekt gewertet.
Die Referenzen können auch im baulichen / räumlichen Kontext stehen.
Alle Nachweise sind gem. einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben.
Darüber hinaus sind die Referenzen jeweils separat in aussagefähiger, bewertbarer Form darzustellen (z.B. kurze nachvollziehbare Erläuterung zur Baumaßnahme, Bauzeit (Dauer), beauftragte Leistungsphasen, Bilder, etc.).
Es können zur Darstellung der Referenzen pro Projekt max. 6 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage eingereicht werden.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb.
Der Teilnahmeantrag und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, oder
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen
— zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört und
— deren bevollmächtigte Vertreter/innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter natürlicher oder juristischer Personen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen. Unter bestimmten Umständen kann die Vergabestelle die Bieter zu Verhandlungsgesprächen über eine Web-Konferenz einladen.
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen. Unter bestimmten Umständen kann die Vergabestelle die Bieter zu Verhandlungsgesprächen über eine Web-Konferenz einladen.
Vorab sind von den Bietern auf der Grundlage einer Aufgabenbeschreibung ein Gestaltungskonzept, ein Honorarangebot sowie eine Präsentation einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die vorab in den Angebotsunterlagen bekannt gegebenen werden.
Alle Teilnehmer, die zur Verhandlung aufgefordert werden, und welche die Aufgabe vollständig und wert bar bearbeiten, erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Allgemeine Hinweise zur Intention, zum Ablauf und zur Wertung eines VgV-Verfahrens stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Geprüft und gewertet werden die Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen bzw. die von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), sowie die geforderten Referenzen entsprechend
Der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb.
Die Eignungsprüfung und Wertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt in 4 Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der angeforderten Nachweise und Erklärungen,
2. Prüfung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen u. ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung [§ 57 VgV; ferner §§ 123-125 GWB],
3. Prüfung der Nachweise und Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungskriterien,
4. Wertung der Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb – (im Vergleich zur auszuführenden Baumaßnahme).
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber Selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
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Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADRBD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Auftraggeber*innendaten
Postort: Hannover
Internetadresse: www.hannover.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 094-247599 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit
Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion
und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne
geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Der Schulbetrieb muss über die gesamte Bauzeit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Geplante Bauphasen:
Phase1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa
Phase 2: Abbruch der Bestandsschule
Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle
Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen
Geplante Fertigstellung Schulgebäude: Juli 2026
Geplante Fertigstellung gesamt: Dez. 2028
Weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://vergabe.niedersachsen.de für Sie bereit.
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Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADB9F
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADB9F
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Hannover plant den Neubau der Grundschule Mengendamm als 4-zügige Grundschule mit
Ganztagsbetreuung. Bei der Neubauplanung müssen die gestiegenen Anforderungen aufgrund pädagogischer Konzepte, Inklusion
und Integration berücksichtigt werden. Der Unterricht erfolgt in Lernclustern. Weiterhin ist eine 2-Feld-Großsporthalle mit Tribüne
geplant. Bei der Neubauplanung sind Aula, Mensa und Sporthalle jeweils als Versammlungsstätten auszulegen.
Phase1: Neubau der Grundschule inkl. Aula und Mensa
Phase 2: Abbruch der Bestandsschule
Phase 3: Neubau der 2-Feld-Großsporthalle,
Phase 4: Abbruch der Bestands-Sporthalle
Phase 5: Fertigstellung der Außenanlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen - einzeln oder im Ganzen - abzurufen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Vorstellung einer vergleichbaren Baumaßnahme
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Gestaltungs- und Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Personal und Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-23 📅
Name: architektei mey
Postanschrift: Ferdinand-Porsche-Str. 11
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Zusätzliche Informationen
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADB9F
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind