Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Bieter muss mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann.
Es können und sollen jedoch weitere optionale Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Werden also Referenzen eingereicht, welche den Mindestgehalt gemäß Ziffer 3.2.2 erfüllen bzw. darüber hinausgehen, werden hierfür je nach Art oder Anzahl der Referenzen, welche die genannten Kriterien erfüllen, Punkte vergeben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 45 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei eine Referenz ggf. auf mehrere Kriterien zutreffen kann und damit auch mehrfach in die Punktewertung einfließen kann:
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Berufserfahrung der Projektleitung (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 10 Jahre = 10 Punkte,
10 Jahre = 9 Punkte,
9 Jahre = 8 Punkte,
8 Jahre = 7 Punkte,
7 Jahre = 6 Punkte,
6 Jahre = 5 Punkte,
5 Jahre = 4 Punkte,
4 Jahre = 3 Punkte,
3 Jahre = 2 Punkte,
unter 3 Jahren = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Projektteams (Projektmitarbeiter = Projektleitung plus fest angestellte Mitarbeiter) (gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 5 Projektmitarbeiter = 5 Punkte,
mindestens 4 Projektmitarbeiter = 4 Punkte,
mindestens 3 Projektmitarbeiter = 3 Punkte,
mindestens 2 Projektmitarbeiter = 2 Punkte,
unter 2 Projektmitarbeitern = 1 Punkt,
3. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit der Bearbeitung von vergleichbaren Referenzprojekten (Eine Referenz, die durch mehrere Mitglieder des Projektteams bearbeitet worden ist, wird als ein erbrachtes Referenzprojekt gewertet. Es findet hier keine Wertung je Mitarbeiter statt.):
8 oder mehr Referenzobjekte = 15 Punkte,
7 Referenzobjekte = 12 Punkte,
6 Referenzobjekte = 9 Punkte,
5 Referenzobjekte = 6 Punkte,
4 Referenzobjekte = 3 Punkte,
3 Referenzobjekte = 1 Punkte,
unter 3 Referenzobjekte = Ausschluss,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 – Hinweis zu den optional einzureichenden Referenzprojekten) gewertet. Werden die dort geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
4. Erfahrung der Mitglieder des Projektteams mit Umbauten und/oder Sanierungen von denkmalgeschützten Gebäuden.
(Eine Referenz, die durch mehrere Mitglieder des Projektteams bearbeitet worden ist, wird als ein erbrachtes Referenzprojekt gewertet. Es findet hier keine Wertung je Mitarbeiter statt.):
5 oder mehr Referenzprojekte = 15 Punkte,
4 Referenzobjekte = 12 Punkte,
3 Referenzprojekte = 9 Punkte,
2 Referenzprojekte = 6 Punkte,
1 Referenzprojekt = 3 Punkte,
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 – Hinweis zu den optional einzureichenden Referenzprojekten) gewertet. Werden die dort geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.