Beschreibung der Beschaffung
Die Reichenhaller Straße stellt als ehemalige Bundesstraße eine Hauptverbindungsstraße (Sammelstraße) in
Nord-Süd-Ausrichtung zum Bahnhof und fortführend in die Innenstadt dar und nimmt daher eine zentrale Rolle
in den Verkehrsplanungen der Stadt ein. Der Bauzustand von Fahrbahn und Gehwegen erfordert aufgrund
vieler erfolgter Aufgrabungen und Flickarbeiten eine grundlegende Sanierung mit begleitendem Straßenausbau.
Zeitgleich planen die Stadtwerke Freilassing eine baubegleitende Erneuerung der Trinkwasserleitung mit
Hausanschlüssen (nicht im Auftragsumfang).
Die Untersuchung durch ein von der Stadt Freilassing beauftragtes Ingenieurbüro bewertete die bestehende
Situation und erarbeitete Konzepte für eine Verbesserung und Attraktivierung der Nord-Süd-Achse. Als
Verkehrsteilnehmer wurde ein Mix aus Fußgänger, Radfahrer, Schüler, Autos, Busse und Lkw’s benannt.
Künftig sollen neben einem angemessenen Straßenausbau insbesondere sichere Straßenüberquerungen für
Fußgänger, sowie Verbesserungen für Fahrrad- und ruhendem Verkehr die Attraktivität der Straße erhöhen.
Die Stadt Freilassing plant nunmehr vor diesem Hintergrund den Ausbau der Reichenhaller Straße. Die
Konzeptplanung hat einen durchgehenden Regelquerschnitt von 12,5m Ausbaubreite ergeben. Die Situierung
bzw. Verlegung von Bushaltestellen, Signalanlagen und Querungen wird derzeit im Rahmen der Vorplanung
untersucht. Die Baukosten werden mit rund 3,6 Mio. EUR (netto) geschätzt.
Im Jahr 2017 wurde mit dem Beschluss zum Ausbau der Reichenhaller Straße von der Bahnhofstraße bis
zur Teisenbergstraße die Möglichkeit geschaffen, dass die Regierung von Oberbayern die erforderlichen
Ausbaukosten unter Berücksichtigung von Fördermitteln zu 50 % der Herstellkosten durch eine Erstattung
von Ausbaubeiträgen übernimmt. Voraussetzung für die Ausbaubeitragserstattung ist eine vorliegende
Endabrechnung bis zum 31. Dezember 2024. Die Weiterführung des Ausbaus von der Teisenbergstraße bis zur
Dachsteinstraße wurde gem. Stadtratsbeschluss in die Planung mit aufgenommen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild
Verkehrsanlagen) nach § 47 HOAI (LPH 3-9).