Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden sollen die im Bereich Objektplanung erforderlichen Architekten-Leistungen gemäß HOAI § 34 (HOAI 2021) Leistungsphasen 1-9, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 75 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41).
Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.
Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:
- 2 Vollgeschosse
- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche
- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach
Der Bauherr legt Wert auf eine Verbindung zwischen den Baukörpern durch einen zentralen Eingangsbereich.
Im Jahr 2021 wurde der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V. im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens des Bezirkes Spandau als zukünftiger Träger einer dort vorgesehenen Kindertagesstätte verbunden mit einem privilegierten Erbbaurecht an dem o.g. Flurstück vorgesehen.
Das pädagogische Konzept der zukünftigen Kindertageseinrichtungen basiert auf der Reggio-Pädagogik. Nach dem Reggio Ansatz wird die frühkindliche Bildung wird als gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne wird die KiTa als ein weiterer Baustein der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil begriffen und soll baulich die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen ermöglichen. Insbesondere der Eingangsbereich ist als Ort der Begegnung auszugestalten, der auch ohne die sonstige pädagogischen Flächen funktioniert. Die Verteiler- und Spülküche ebenso wie ein Gäste-WC sollen für stadtteilbezogene Veranstaltungen separat vom regulären KiTa-Betrieb zu nutzen und vom Außenbereich zu erreichen sein.
Ein Raumprogramm ist im Rahmen der Lph. 1 gemeinsam mit dem Bauherrn zu erarbeiten. Das Raumprogramm für die pädagogischen Flächen und die Nutzflächen hat sich an den Vorgaben der Senatsverwaltung für Kinder-, Jugend und Bildung zum Erlangen einer Betriebsstätten-Erlaubnis zu orientieren. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Kitaaufsicht zu erfolgen.
Die Essensversorgung erfolgt extern über einen Cateringbetrieb. Die Essensverteilung erfolgt über die Teeküchen, die mit zusätzlichen Stellflächen für die Essensverteilung zu versehen sind.
Die verkehrliche Situation ist problematisch, da es nur eine schmale Fahrbahn und keine Parkmöglichkeiten gibt. Daher ist der städtebauliche Entwurf der Gebäude in enger Abstimmung mit einem Büro für Landschaftsplanung vorzunehmen.
Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Bauvorhaben ausstrahlen.
Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist daher eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie. Im Bereich der Objektplanung ist dabei insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
- Verwendung von natürlichen und ressourcensparenden Bauelementen
- die Recyclierbarkeit aller Bauelemente
- keine Einbringung von Schadstoffen
- weitgehende Flexibilität der Grundrisse
- Ausloten der Möglichkeit, im Stadtteil vorhandene Baumaterialien aus dem Rückbau des Gebäudeensembles Zuversicht, Brunsbütteler Damm 312, 13591 Berlin, wiederzuverwenden.
- Zum effizienten Einsatz von Energie und zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Umwelt ist das Bauvorhaben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem verantwortlichen Haustechnikbüro so zu planen, dass auf Dauer ein geringer Energiebedarf entsteht, der dann nach Möglichkeit durch erneuerbare Energien zu decken ist.
Vom Bieter werden daher weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Ökologie, Recyclierbarkeit von Bauelementen, Bauen mit erneuerbare Energien, Energiemanagement , Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen mit einem ganzheitlichen und integralen Planungsprozess erwartet.
Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.
Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein Planungs- bzw. Baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, die Bauherrin, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.
Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:
Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanungsunterlagen
(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9-10 ). Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 4 der HOAI und ist bis zum 31.05.2022 fertigzustellen.
Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen,
Bauleitung, Dokumentation und Objektbetreuung. Dies entspricht den Leistungsphasen 5-9 der HOAI.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411. H F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.
(einsehbar unter:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau)