Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV. Betrachtet wird die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Büros / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020). Insgesamt können je nach Beschäftigtenzahl maximal 8 Punkte erreicht werden (s. Bewertungsmatrix).
2) Nachweis der erbrachten Leistungen zu mind. einem Projekt als Referenzen im Leistungsbereich Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI einschließlich der maschinentechnischen Ausrüstung, die der Zweckbestimmung des Ingenieurbauwerks dient, sowie der nutzungsspezifischen und verfahrenstechnischen Anlagen gemäß § 53 (2) Nr. 7 HOAI (Kostengruppe 470) zum Umbau einer Teichkläranlage zu einer Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung mit Einbringung von mindestens 4 aufeinanderfolgenden Leistungsphasen aus dem Spektrum der Leistungsphasen 1-8 gemäß §§ 43 und 55 HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung.
Die drei Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 oder 9 realisiert worden sein. Gewertet werden nur die Referenzprojekte, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (erbracht mind. 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen aus dem Spektrum der Leistungsphasen 1-8 sowie die örtliche Bauüberwachung) Bei diesem Kriterium handelt es sich um eine Mindestanforderung für die Teilnahme am weiteren Verfahren. Das bedeutet, dass mindestens 1 wertbare Referenz zu benennen ist. Die Auswahl erfolgt nach den folgenden Kriterien: Erbrachte Ingenieurleistungen incl. Teile technische Ausrüstung im Bereich:
a) Umbau einer Teichkläranlage zu einer technischen Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung, GK ≥ 2, mit Regenwasserbehandlung am gleichen Standort; Kriterium: 4 Leistungsphasen - 12 Punkte je Referenz (max. 36), Kriterium örtl. Bauüberwachung - 12 Punkte je Referenz (Max. 36);
b) Neubau oder Umbau einer technischen Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung, GK ≥ 2, mit Regenwasserbehandlung am gleichen Standort; 4 Leistungsphasen - 10 Punkte je Referenz (max. 30 Punkte), Kriterium örtl. Bauüberwachung - 10 Punkte je Referenz (max. 30 Punkte);
c) Umbau einer Teichkläranlage zu einer technischen Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung, unabhängig von der Größenklasse, auch Neubau oder; 4 Leistungsphasen - 3 Punkte je Referenz (max. 9 Punkte), Kriterium örtl. Bauüberwachung - 3 Punkte je Referenz (max. 9 Punkte);
d) Umbau einer technischen Kläranlage mit Nitrifikation, Denitrifikation und P-Fällung, unabhängig von der Größenklasse, auch ohne Regenwasserbehandlung am gleichen Standort ohne Regenwasserbehandlung am gleichen Standort. 3 Punkte je Referenz (max. 9 Punkte), Kriterium örtl. Bauüberwachung - 3 Punkte je Referenz (max. 9 Punkte);
Insgesamt können mit gültigen Referenzen maximal 72 Punkte (3 x 24) erreicht werden. Einzelheiten ergeben sich aus der digital bereitgestellten Bewertungsmatrix.
Die Erfahrung aus vergleichbaren Projekten zeigt, dass auf Grund der speziellen Thematik sowie der Komplexität und Größe der Aufgabe der Bewerberkreis für die ausgeschriebene Leistung eingeschränkt ist. Um einen größeren Teilnehmerkreis ansprechen zu können und damit einen ausreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens 3 Jahren auf einen Betrachtungszeitraum von 6 Jahren erhöht. Aus den eingereichten Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers / der Bewerberin hinsichtlich seiner / ihrer Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Die Referenzen sind unter Verwendung des bereitgestellten Auswahlbogens einzureichen. Werden mehr Referenzprojekte benannt als gefordert, wird lediglich die geforderte Anzahl in der Reihenfolge ihrer Nummerierung (soweit diese fehlt, entsprechend ihrer Einreichung) gewertet. Die übrigen aufgeführten Referenzen gehen in diesem Fall nicht in die Wertung ein.