Der Planungsbereich umfasst den Bereich der BAB A72 östlich vom Autobahndreieck Bayerisches Vogtland im Westen bis zur Landesgrenze Bayern/Sachsen im Osten. Die A72 verbindet die BAB A9 im Westen mit der BAB A4 bei Chemnitz. Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können. Der gegenständliche Planungsabschnitt befindet sich nördlich von Hof. In die Planungen einbezogen sind die AS Hof-Nord und AS Hof/Töpen sowie das AD Hochfranken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Referenznummer: A0298100000
Kurze Beschreibung:
Der Planungsbereich umfasst den Bereich der BAB A72 östlich vom Autobahndreieck Bayerisches Vogtland im Westen bis zur Landesgrenze Bayern/Sachsen im Osten. Die A72 verbindet die BAB A9 im Westen mit der BAB A4 bei Chemnitz.
Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können.
Der gegenständliche Planungsabschnitt befindet sich nördlich von Hof. In die Planungen einbezogen sind die AS Hof-Nord und AS Hof/Töpen sowie das AD Hochfranken.
Der Planungsbereich umfasst den Bereich der BAB A72 östlich vom Autobahndreieck Bayerisches Vogtland im Westen bis zur Landesgrenze Bayern/Sachsen im Osten. Die A72 verbindet die BAB A9 im Westen mit der BAB A4 bei Chemnitz.
Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können.
Der gegenständliche Planungsabschnitt befindet sich nördlich von Hof. In die Planungen einbezogen sind die AS Hof-Nord und AS Hof/Töpen sowie das AD Hochfranken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2022-01-10 📅
Datum des Endes: 2028-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-374185
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „HVA-F Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „HVA-F Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Planungsbereich umfasst den Bereich der BAB A72 östlich vom Autobahndreieck Bayerisches Vogtland im Westen bis zur Landesgrenze Bayern/Sachsen im Osten. Die A72 verbindet die BAB A9 im Westen mit der BAB A4 bei Chemnitz.
Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können.
Die A72 soll im Bereich AD Bayerisches Vogtland bis zur AS Zwickau-Ost sukzessive im Rahmen der Erhaltungsmaßnahmen auf einen erweiterten Regelquerschnitt RQ 31 nach RAA mit einer jeweiligen Fahrbahnbreite von 12,50 m und einer Mittelstreifenbreite von 4,00 m ausgebaut werden, um zum einen für künftige Baumaßnahmen eine 4+0s Verkehrsführung als auch eine temporäre Seitenstreifenfreigabe gewährleisten zu können.
Der gegenständliche Planungsabschnitt befindet sich nördlich von Hof. In die Planungen einbezogen sind die AS Hof-Nord und AS Hof/Töpen sowie das AD Hochfranken.
Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (RRHB) Lph 1-6 HOAI.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köditz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignungskriterien in der „HVA F-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien in der „HVA F-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ aufgelistet.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er auf gesondertes Verlangen eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er auf gesondertes Verlangen eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert).
Mindeststandards:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien in der „HVA F-StB Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“ aufgelistet.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den 10 Jahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Mindeststandards:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
4 Fachkräfte mit 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen/Ingenieurbauwerke (RRHB) mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen in folgender Zusammensetzung:
— Projektleiter: Der Projektleiter muss Erfahrung als Projektleiter mit der Koordination Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 – 6 und Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) Lph 1 – 6 im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neu-bau) nachweisen können,
— Projektleiter: Der Projektleiter muss Erfahrung als Projektleiter mit der Koordination Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 – 6 und Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) Lph 1 – 6 im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neu-bau) nachweisen können,
— Die Hauptkraft Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-5 muss Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 1 – 5) im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können,
— Die Hauptkraft für die Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 6 muss Erfahrung in der Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 6) im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können,
— Die Hauptkraft für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) Lph 1-6 muss Erfahrung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) (Lph 1-6) im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können.
— Die Hauptkraft für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) Lph 1-6 muss Erfahrung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke (RRHB) (Lph 1-6) im Rahmen eines Bundesfernstraßenprojektes (grundhafte Erneuerung oder Umbau oder Ausbau oder Neubau) nachweisen können.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenzen des Unternehmens
Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren (Leistungserbringung ab 1.1.2011), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
1 Referenzprojekt mit den Leistungsphasen 1 – 6 HOAI, Objektplanung Verkehrsanlagen u. Ingenieurbauwerke (RRHB) für den Ausbau/die Erweiterung einer zweibahnig vierstreifigen Bundesautobahn (Leistungserbringung ab 1.1.2011)
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung der erbrachten Leistung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beschreibung der Maßnahme,
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung und Baukosten),
— Daten (Erbringungszeitraum),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
1 Führungskraft mit einer mind. 10-jährigen Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerung Objektplanung Verkehrsanlagen/Bauwerke (RRHB) Bundesfernstraßen mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens über 4 Fachkräfte mit jeweils 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Bundesfernstraßen und einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Bauingenieurwesen verfügen.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein System zur Qualitätssicherung verfügen.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Berufsqualifikation gem. § 75 VgV als Ingenieur
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Gesamtumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Spezifischer Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren); Wichtung: 7,5 %,
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung; Wichtung: 40 %,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen des Unternehmens); Wichtung: 40 %,
— Personalbestand in den letzten 3 Jahren; Wichtung: 7,5 %,
— Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten; Wichtung: 5 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-25 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Organisationskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Zusammensetzung/Koordinierung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Personaleinsatz- und Terminplan
– Qualitätssicherung der Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Projektstruktur und Kommunikation
Ausführungen zur auftragsbezogenen Bearbeitung
– Darstellung von projektspezifischen Besonderheiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): – Qualität der Planunterlagen und des Datenaustausches
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Preis (Gewichtung): 30
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formblatt „HVA-F Teilnahmeantrag“ mit allen erforderlichen Anlagen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Teilnahmeantrag und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 30403680800📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680811 📠
Internetadresse: www.autobahn.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Quelle: OJS 2021/S 141-374185 (2021-07-19)