Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,
— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters,
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.
Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
— Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“:
—— ab Gemeinschaftshalle/Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches 1 Punkt,
—— ab Sporthalle 2 Punkte,
—— ab Sporthalle mit Tribüne 3 Punkte,
—— ab Sporthalle mit mindestens 2 Hallen und mind. 1 Tribüne 5 Punkte,
— Kriterium „Art der Planungsaufgabe“:
—— Neubau 1 Punkt,
—— Sanierung/Umbau 3 Punkte,
— Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“:
—— ab Honorarzone III 1 Punkt,
—— ab Honorarzone IV oder höher 2 Punkte,
— Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens:
—— ab 3 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt,
—— ab 5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte,
— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“:
—— ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt,
—— LP 1 bis 9 2 Punkte,
— Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“:
—— Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt,
—— Referenz aus dem Jahr 2017/2018 2 Punkte,
—— Referenz aus dem Jahr 2019/2020 oder später 3 Punkte.
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“:
—— ab Technische Ausbildung 1 Punkt,
—— ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,
—— ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,
— Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“:
—— ab 3 Jahre 1 Punkt,
—— ab 5 Jahre 2 Punkte,
—— ab 7 Jahre 3 Punkte,
—— ab 10 Jahre 4 Punkte,
—— ab 15 Jahre 5 Punkte.
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“:
—— ab technische Ausbildung 1 Punkt,
—— ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,
—— ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,
— Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“:
—— ab 3 Jahre 1 Punkt,
—— ab 5 Jahre 2 Punkte,
—— ab 7 Jahre 3 Punkte,
—— ab 10 Jahre 4 Punkte,
—— ab 15 Jahre 5 Punkte.
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des Bauleiters“:
—— ab Technische Ausbildung 1 Punkt,
—— ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,
—— ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,
— Kriterium „Berufserfahrung des Bauleiters“:
—— ab 3 Jahre 1 Punkt,
—— ab 5 Jahre 2 Punkte,
—— ab 7 Jahre 3 Punkte,
—— ab 10 Jahre 4 Punkte,
—— ab 15 Jahre 5 Punkte.
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:
— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“:
—— ab LP 8 und 9 1 Punkt,
—— LP 1 bis 9 2 Punkte.
Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 98 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.