Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterium ist die fachl. Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend für allg. Hochbauprojekte [hiervon 1 Referenz betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 7 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen. Es werden nur abgeschlossene Projekte gewertet. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn alle beauftragten Leistungen erbracht wurden, im Fall der Beauftragung der Vollarchitektur (LPH 1-9) jedoch bei Abschluss der LPH 8. Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 3 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 1 Referenz betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 40 Punkte):
1. eine Referenz betreffend die Objektplanungsl. für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 45,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang des Projekts (max. 5 Punkte).
2. zwei Referenzen betreffend die Objektplanung für allg. Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 45,0 Mio. EUR brutto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang des Projekts (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina oder ein geringerer ausgeführter Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE erbracht hat (Angabe der übernommen Leistungen in % vgl. Formblatt C.10.).
Je Referenzprojekt können somit max. 10 Punkte, bei max. 3 zu wertenden Referenzprojekten max. 30 Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden.
5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz benannten Projekte den Bau einer Bildungseinrichtung (z.B. Schule oder Universität; nicht Einrichtungen der Kleinkindförderung) betroffen hat.
Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz genannten Projekte die Errichtung eines Parkhauses mit mindestens 300 Stellplätzen beinhaltet hat.
Insgesamt können demnach 30 Punkte + 5 Punkte + 5 Punkte = 40 Punkte erreicht werden.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.