Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten 8 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2013) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Projektstand), des Projektvolumens (KGR 200-700 nach DIN 276), der Ausführungszeit unter Angabe der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [hiervon 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50 Punkte):
a) zwei Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts.
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
b) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung):
— Projektvolumen (KGR 200-700 ≥ 3,5 Mio. EUR netto: max. 5 Punkte),
— ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
(1) Einmal 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benannten Projekte den Bau eines durch das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP) gefördertes Gebäude betraf.
(2) Weitere Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn ein als Referenz benanntes Projekt besonderes energieeffizient gebaut worden ist. Die Zusatzpunkte werden für ein als Referenz angegebenes Projekt vergeben. Sie werden nicht mehrfach vergeben. Es findet folgende Abstufung im Rahmen der Vergabe der Zusatzpunkte statt:
— 5 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40+ oder mehr darstellt,
— 3 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 40 darstellt,
— 2 Zusatzpunkte erhält der Bewerber, wenn das als Referenz angegebene Projekt ein Energieeffizienzhaus KFW 55 darstellt.
Liegt die Energieeffizienz unter KFW 55, werden keine Zusatzpunkte vergeben.
Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung