Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
A. Umsatz in EUR netto mit Planungsleistungen im Leistungsbild "Gebäude" gem. §§34 ff. HOAI im Mittel der Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019. Sofern keine entsprechend lange Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden kann, ist die Erklärung mit Bezug auf die Jahre einzureichen, in denen die Geschäftstätigkeit bereits bestand. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 400 000 EUR < Umsatz < 800 000 EUR: 5 Punkte,
— Umsatz gleich oder über 800 000 EUR: 10 Punkte.
B. Anzahl der Beschäftigten Dipl.-Ing., Architekten, M.Sc., B.Sc., M.Eng, B.Eng oder gleichwertig (Angabe der mittleren Beschäftigtenanzahl der vergangenen 3 Geschäftsjahre 2018, 2019, 2020). Sofern die Geschäftstätigkeit weniger als 3 Jahre beträgt, ist die Erklärung mit Bezug die/das vergangene(n) Geschäftsjahr(e) einzureichen. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 4 < Anzahl Beschäftigte < 7: 2 Punkte,
— Anzahl Beschäftigte gleich oder über 7: 5 Punkte.
C. Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Projektleiters im Bereich Gebäudeplanung
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 4 < Anzahl der Jahre < 8: 2 Punkte,
— Anzahl der Jahre gleich oder über 8: 5 Punkte.
D. Referenzen über vergleichbare Planungsleistungen des Bewerbers. Berücksichtigt werden Referenzen, die in den letzten 10 Jahren abgeschlossen (Abschluss Lp 8) wurden und die jedenfalls die folgenden Kriterien erfüllen:
a) Leistungsbild: Objektplanung "Gebäude", Leistungsphasen 2 bis 8, jeweils komplettes Leistungsbild § 34 HOAI
Und zusätzlich
Aa) Gebäude in Holzbauweise, mehrgeschossig, mindestens 3 Vollgeschosse (die Voraussetzungen müssen kumuliert vorliegen); je 10 Punkte für die ersten 2 Referenzen, 5 Punkte für max. eine weitere Referenz, zusätzlich je 5 Punkte, sofern bei den Referenzprojekten die Planung für innerstädtische Lage mit aufwendigen städtebaulichen Abstimmungen erbracht wurde (die Aufwendigkeit ist im Einzelnen durch die Bewerber darzulegen) = max. 3 Referenzprojekte, insgesamt max. 40 Punkte
Und/oder
Bb) Gebäude für Öffentlichen Auftraggeber, oder öffentlich geförderten Auftraggeber (Projekt auf Grundlage der ABau oder RBBau oder einer vergleichbaren Verwaltungsvorschrift); je 10 Punkte für die ersten 2 Projekte, 5 Punkte für max. ein weiteres Projekt, zusätzlich je 5 Punkte pro Projekt für Planung in innerstädtischer Lage mit aufwendigen städtebaulichen Abstimmungen (die Aufwendigkeit ist im Einzelnen durch die Bewerber darzulegen) = max. 3 Referenzprojekte, insgesamt max. 40 Punkte
Insgesamt können max. 6 Referenzprojekte gewertet werden.
Die Referenzprojekte unter aa) können auch mit den Referenzprojekten unter bb) identisch sein.
Die Leistungen müssen vollständig vom Bewerber, ARGE-Mitglied oder Subunternehmer in der für das jetzige Projekt vorgesehenen Aufgaben-/Leistungsphasenverteilung erbracht sein. Ein Bewerber kann (auch früher bei anderem Arbeitgeber erbrachte) Leistungen eines einzelnen in seinem Büro arbeitenden Projektleiters als Referenzen benennen, jedoch nur wenn sichergestellt ist, dass dieser für das vorliegende Projekt dem Bewerber zur Verfügung steht und dieser der verantwortliche Projektleiter wird.
Zu jeder Referenz muss eine Referenzbeschreibung mit mindestens den folgenden Angaben eingereicht werden: Name und Gegenstand der Referenzleistung, Zeitraum der Leistungserbringung, Kurzbeschreibung der Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber unter Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zur Möglichkeit der Verifizierung der Referenz.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet die qualitative Nähe der eingereichten Referenzen zu der hier zu vergebenden Leistung über die Platzierung des Bewerbers. Je näher die Referenz dem bekanntgemachten Auftrag in qualitativer Hinsicht kommt, desto besser wird diese Referenz bewertet. Die Entscheidung, ob 3 oder maximal 5 Bewerber Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.