Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemein: Die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder bei Einbindung eines
eignungsleihenden Unternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder jedem eignungsleihenden Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Dafür sind - soweit vorgesehen - die vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag (TA) folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung vorzulegen:
a) Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, bevollmächtigter Vertreter,
Ansprechpartner).
b) Bewerbergemeinschaften haben eine Erklärung vorzulegen über die Bildung der Bewerbergemeinschaft (im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft) und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Sie
benennen einen bevollmächtigten Vertreter.
c) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Handelsregister /Berufsregister (Architekten- oder Ingenieurkammer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. vergleichbarem Register des jeweiligen
Landes (§ 44 VgV). Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare gleichwertige Nachweise vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist gleichzeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der Bewerber
bestätigt, dass der beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
d) Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen, für die die berufliche Qualifikation des Architekten oder Ingenieurs erforderlich ist, ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Hierüber ist von dem Bewerber eine entsprechende Erklärung abzugeben, vgl. III.2.1.
e) Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die
Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Die Eignung dieses anderen Unternehmens ist bereits mit dem TA nachzuweisen (siehe oben). Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorzulegen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Unterauftragnehmer, die der Bewerber zwar für die Auftragsausführung einsetzen will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nimmt, müssen mit dem TA noch nicht benannt
werden.
f) Erklärung, ob und wenn ja mit welchem Unternehmen eine für auf den Auftrag bezogene relevante Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen vorgesehen ist,
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung am Vergabeverfahren als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und /oder als Unterauftragnehmer können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher von der
Mehrfachbeteiligung betroffener Bewerber im weiteren Verfahren führen. Im Falle von etwaigen Mehrfachbeteiligungen ist dem Auftraggeber nachzuweisen, dass und inwieweit trotz der Mehrfachbewerbung eine Verletzung des Geheimwettbewerbs ausgeschlossen ist.
g) Zusicherung, dass die Leistungen nach Vertragsabschluss nur an Unternehmen weitergegeben werden, die im Vergabeverfahren unter Nr. 1.5 des Bewerbungsbogens genannt sind.
h) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21SchwarzArbG.
i) Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten.
j) Anerkennung der Antikorruptionsklausel der DRV Bund.