Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
5 Projektmitarbeiter mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und min-destens 5 Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Maßnahmen (2,5 Mindestbesetzung mit jeweils gleichwertiger Vertretung) - (Ausschlusskriterium)
Mindestangaben zu technischen Fachkräften oder technischer Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition, Berufserfahrung mit Angabe persönlicher Referenzen zu vergleichbaren Maßnahmen - (Ausschlusskriterium)
— § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens
2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen (jeweils 1 Referenz für den Ersatzneubau bzw. Rückbau) in Form einer Liste nachweisen.
Objektplanung Ingenieurbauwerke, LPH 8 einschließlich örtl. BÜ vollständig erbracht.
Eine geeignete / vergleichbare Referenz liegt vor, wenn dabei folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderung für Ersatzneubau:
1. Geforderte Leistungen vollständig erbracht
2. Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer
3. Großbrücke m) in Spannbetonbauweise und Herstellung im Taktschiebeverfahren im Zuge einer Anlage des Straßenverkehrs
4. Beginn und Fertigstellung Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 Jahre (1.1.2011 bis Datum Eingang Teilnahmeantrag).
5. Baukosten Mio €
(Ausschlusskriterium)
Mindestanforderung für Abbruch:
1. Geforderte Leistungen vollständig erbracht
2. Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer
3. Großbrücke m)
4. Beginn und Fertigstellung Leistungserbringung innerhalb der letzten 10 Jahre (1.1.2011 bis Datum Eingang Teilnahmeantrag).
5. Baukosten, 0 Mio EUR
(Ausschlusskriterium)
— § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung (Ausschlusskriterium)
Mindestangaben zur Führungskraft, die die technische Leitung innehaben soll: Name, Berufsbezeichnung, Position im Unternehmen, Berufserfahrung mit Angabe persönlicher Referenzen (Ausschlusskriterium)
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
Über 5 Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar die über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der BOL/BÜ im Ingenieurbau für Verkehrsanlagen verfügen. (Ausschlusskriterium)
— § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens
Über ein System zur Qualitätssicherung verfügen (Ausschlusskriterium)
— § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.