Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimonte Park 2/3, Wasserstraße 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: openhouse.rabattvertrag2021-1@kbs.de📧
Fax: +49 23430486190 📠
URL der Dokumente: https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/EU/EU_node.html🌏
“Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse...”
Die Informationen zum Erhalt der Auftragsunterlagen werden Interessenten nach Anforderung mit formloser E-Mail unter der Adresse openhouse.rabattvertrag2021-1@kbs.de übermittelt bzw. zur Verfügung gestellt.
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Quelle: OJS 2021/S 047-117535 (2021-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird die Aufhebung des Loses 51 – Triptorelin embonat – onkologische Indikationen“ (ATC-Code:L02AE04) der ursprünglichen Veröffentlichung (2021/S...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird die Aufhebung des Loses 51 – Triptorelin embonat – onkologische Indikationen“ (ATC-Code:L02AE04) der ursprünglichen Veröffentlichung (2021/S 047-117535 vom 9.3.2021) bekanntgemacht.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.6.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 9.3.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.4.2021 unter der...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 9.3.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.4.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.6.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2021/S 094-246890 (2021-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.7.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.07.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2021/S 119-313765 (2021-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 9.3.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.4.2021 unter der...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 9.3.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.4.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 1.8.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.4.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2021/S 137-364491 (2021-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2021/S 156-412428 (2021-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.10.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortstehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.10.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2021/S 177-461134 (2021-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird die Aufhebung des Loses 19 - Febuxostat (ATC-Code: M04AA03) der ursprünglichen Veröffentlichung (2021/S 047-117535 vom 09.03.2021) bekanntgemacht.”
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.11.2021. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2021/S 206-536536 (2021-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.02.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.02.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 018-043447 (2022-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.06.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.06.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2022/S 094-259290 (2022-05-11)
Ergänzende Angaben (2022-06-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.09.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Berichtigung vom 03.06.2022 unter der Referenznummer 2022/S 107-298734 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.09.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 165-468686 (2022-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.10.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Berichtigung vom 03.06.2022 unter der Referenznummer 2022/S 107-298734 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.10.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 180-509353 (2022-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.12.2022. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Berichtigung vom 03.06.2022 unter der Referenznummer 2022/S 107-298734 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.12.2022. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2022/S 229-660521 (2022-11-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Berichtigung vom 03.06.2022 unter der Referenznummer 2022/S 107-298734 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2022/S 248-715288 (2022-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes...”
Kurze Beschreibung
Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Arzneimitteln mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch bekanntgemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner sind die jeweils unter Ziffer V.2.3) aufgeführten pharmazeutischen Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.02.2023. Es können weitere Verträge abgeschlossen werden.
“Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der...”
Es wird auf die fortbestehende Bekanntmachung vom 09.03.2021 unter der Referenznummer 2021/S 047-117535 sowie deren Berichtigung vom 12.04.2021 unter der Referenznummer 2021/S 070-178131 und der Berichtigung vom 15.10.2021 unter der Referenznummer 2021/S 201-522749 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Berichtigung vom 03.06.2022 unter der Referenznummer 2022/S 107-298734 verwiesen. Vertragsbeginn ist der 01.02.2023. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den / die Wirkstoff(e) bzw. Wirkstoffkombinationen Vertragspartner im Wege eines formalen Vergabeverfahrens feststehen. Alle Verträge enden spätestens am 30.04.2023. Die Angaben über den Auftragswert unter Punkt II.1.7) und V.2.4) sind lediglich der Systematik des Vordrucks geschuldet.
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Quelle: OJS 2023/S 017-046664 (2023-01-19)